Andreas Hoffmann: Rede zur Änderung des Gesetzes über das Schuldenwesen
TOP 11 – GE der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über das Schuldenwesen
- Es gilt das gesprochene Wort -
Ich gebe zu: Beim ersten Lesen des Titels hatte ich meine Bedenken. Krypto? Ein niedersächsischer Bitcoin oder gar der „Ernst-Albrecht-Meme-Coin“?
Bei genauerer Beschäftigung wird jedoch schnell deutlich, worum es wirklich geht. Die KfW Bank hat es bereits vorgemacht und ein Krypto-Wertpapier nach dem deutschen Gesetz über elektronische Wertpapiere begeben. Es geht hier schlicht darum, Staatsanleihen – also Landesschatzanweisungen – über digitale, geschützte Wege ausgeben zu können. Wir nutzen damit lediglich eine bestehende gesetzliche Grundlage des Bundes.
Die Nutzung dieser Technologie bringt zwei entscheidende Vorteile gegenüber traditionellen Landesschatzanweisungen mit sich:
Zum ersten Mal lässt sich der gesamte Lebenszyklus einer Anleihe über eine Blockchain-Infrastruktur abbilden. Vom ersten Liquiditätsbedarf über die Erstellung des Wertpapiers bis hin zur Zahlungsabwicklung ist jeder Schritt digital nachvollziehbar. Sämtliche Vertragsbedingungen sind für alle Parteien transparent, unveränderlich und sicher hinterlegt.
Traditionell braucht man für eine Anleiheemission Zentralverwahrer und Zwischenhändler, die Transaktionen verwalten und buchen. Dieser Zwischenschritt entfällt weitgehend. Während eine herkömmliche Begebung bis zu fünf Tage dauert, benötigte die neue Krypto-Transaktion eher nur Stunden. Das spart massiv Prozesskosten und beschleunigt die Abläufe auf allen Seiten.
Diese Transaktion ist ein echter Meilenstein bei der Entwicklung digitaler Standards im Finanzsektor. Und ich glaube da sollten wir als Land dabei sein.
Lassen Sie mich zusammenfassen, worum es hier geht:
Der Gesetzentwurf begründet keine neue Form der Kreditaufnahme und erweitert keineswegs den Rahmen der zulässigen Landesverschuldung.
Alle haushaltsrechtlichen Vorgaben und parlamentarischen Zuständigkeiten bleiben vollständig unberührt.
Es handelt sich ausschließlich um eine neue, zusätzliche technische und rechtliche Form der Wertpapierausgabe auf Bundesrechtsbasis.
Und auch wenn der eine oder die andere sich vielleicht schon darauf gefreut hat: Es wird dadurch keine niedersächsische Kryptowährung als Zahlungsmittel und keine spekulativen Kryptoanlagen geben.