Abschließende Beratung: Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Mit der Novelle des Niedersächsischen Spielhallengesetzes (NSpielhG) beschließen wir, die Öffnungszeiten für Spielhallen anzupassen. Künftig gelten Schließzeiten von 3 bis 9 Uhr morgens, statt wie bisher von Mitternacht bis 6 Uhr. Damit wollen wir eine Harmonisierung mit den Regelungen in den Nachbarbundesländern erreichen.
Der Zeitrahmen wird mit der Änderung verschoben, die Gesamtdauer der Schließzeiten behalten wir jedoch bei. Ziel ist ein ausgewogener Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz von Spielenden, insbesondere Jugendlichen, während das bestehende Schutzkonzept unverändert bleibt.
Ausschussempfehlung: Unveränderte Annahme












