Nadja Weippert: Rede zur Psychosozialen Notfallversorgung

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 13 Gesetzentwurf (der Landesregierung) über die Psychosoziale Notfallversorgung

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Das Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist es, Menschen nach belastenden Notfällen frühzeitig psychisch zu stabilisieren und die Psychosoziale Notfallversorgung, kurz PSNV landesweit einheitlich, qualitätsgesichert und dauerhaft zu organisieren.

Denn wer beispielsweise Zeug*in eines Unfalls, einer Naturkatastrophe, eines Anschlags oder eines Suizids eines Menschen wird, der braucht Unterstützung. 

Solche Ereignisse und Einsätze verarbeiten weder zufällig involvierte Personen, wie etwa Familienangehörige, noch Einsatzkräfte einfach so.  Hier braucht es schnelle, unkomplizierte und professionelle Hilfe, und die möchten wir zukünftig im ganzen Flächenland Niedersachsen sicherstellen, liebe Kolleg*innen.

Bereits jetzt sind in Niedersachsen haupt- und ehrenamtliche, eigens dafür ausgebildete „PSNV-Kräfte“ als Notfallseelsorger*innen im Einsatz. Je nach Landkreis ist aber die Ausgestaltung der Psychosozialen Notfallversorgung sehr unterschiedlich.

Uns als rot-grüner Regierungskoalition ist es ein zentrales Anliegen, dass alle betroffenen Menschen unmittelbar nach einem belastenden Vorfall Hilfe bekommen. Diese kurzfristige Hilfe schaffen wir, indem wir die Kommunen ausstatten, um ein PSNV-Verzeichnis zu führen und die verfügbaren Kräfte an die Rettungsleitstellen zu melden, die bei Bedarf direkt alarmiert werden können. Die PSNV-Kräfte sind vor Ort, wenn es sie gebraucht werden und fangen Betroffene unmittelbar auf.

Wo in solchen Fällen Ehrenamtliche tätig werden, haben sie künftig einen Freistellungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber und erhalten ihren Verdienstausfall, den ihre Arbeitgeber beim Aufgabenträger erstattet bekommen können. 

Denn es ist selbstverständlich für uns, dass diese wichtige Arbeit nicht auch noch zu Nachteilen für die PSNV-Kräfte selbst führen darf.  Das ist ein starker Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind hier noch nicht am Ziel. 

Die Vernetzungsstelle, die den Austausch zwischen den verschiedenen relevanten Stakeholdern schafft und die Aufgabenträger bei der Umsetzung berät, unterstützt als Geschäftsstelle den „Landesbeirat PSNV“, in dem das gebündelte Expert*innenwissen „PSNV“ zusammenkommt um das Ministerium mit Praxisempfehlungen und bei Gesetzesentwürfen in diesem Bereich zu beraten. So treiben wir die Vereinheitlichung des PSNV-Wesens Stück für Stück voran. 

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