Evrim Camuz: Rede zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht
TOP 26 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes
zum Betreuungsrecht
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
Die Stärkung der Betreuungsvereine in Niedersachsen – diesem dringenden Handlungsbedarf geht die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Es soll endlich eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung für die unverzichtbare Betreuungsarbeit gewährleistet werden.
Das ist so wichtig, weil es in unserer Gesellschaft immer mehr Menschen gibt, die wegen Alters, Krankheit oder Behinderung bei der Bewältigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten Unterstützung brauchen. Die Betreuungsvereine leisten hier einen bedeutenden Beitrag für das soziale Miteinander. Sie beraten Betroffene und deren Angehörige, stärken das ehrenamtliche Engagement in der Betreuung und helfen so, teure hauptamtliche Betreuungen zu vermeiden.
Ich will es klar sagen: Die Betreuungsvereine in Niedersachsen stehen seit Jahren am Abgrund. In ihrem Positionspapier von März 2023 haben sie deutlich gemacht, dass die fehlende Anpassung der Vergütungen an die Tarifentwicklung und die explodierenden Kosten bereits dazu geführt, dass einige Vereine ihre Arbeit einstellen mussten. Die Reform des Betreuungsrechts 2023 hat den Vereinen zudem Mehraufgaben gebracht – mehr Beratungsgespräche, mehr Fortbildungen, mehr Abstimmung – doch die Finanzierung blieb hinterher. 60 bis 70 Prozent der durch die Vereine übernommenen Betreuungen sind Langzeitbetreuungen. Diese Fälle sind besonders aufwendig, doch die Vergütung deckt die Kosten nicht.
Mit diesem Gesetzentwurf geben wir den Vereinen endlich die Planungssicherheit, die sie brauchen. Wir verhindern, dass weitere Vereine schließen müssen. Und wir sorgen dafür, dass die Qualität der Betreuung nicht unter finanziellen Nöten leidet.
Damit werden auch unsere Kommunen entlastet, die sich bisher an der Förderung beteiligt haben.
Dieser Gesetzentwurf steht für Solidarität und Verantwortung. Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Angehörigen haben ein Recht auf verlässliche Beratung. Mit diesem Gesetz sichern wir diese Unterstützung langfristig ab. Die Betreuungsvereine leben vom Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer*innen. Eine stabile Finanzierung gibt ihnen Planungssicherheit und motiviert weitere Menschen, sich einzubringen. Damit legen wir den Grundstein für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Betreuungsstruktur in ganz Niedersachsen.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Zeichen dafür, dass wir als rot-grüne Koalition sozial denken und handeln. Er ist ein Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird. Wir wollen gemeinsam den Grundstein legen für eine stärkere, gerechtere und solidarische Betreuungslandschaft – für die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, für die Vereine, die diese Unterstützung leisten, und für die Kommunen, die Entlastung brauchen.
Dieser Gesetzentwurf ist nur ein Baustein in einem größeren Rahmen. Denn wir haben in Niedersachsen seit einigen Jahren einen Aktionsplan zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung. Dieser zeigt, wie ernst es uns mit der Stärkung der Betreuungslandschaft ist. Der Plan setzt auf vier zentrale Säulen: Betreuungsvermeidung, Stärkung des Ehrenamts, Vernetzung aller Akteure und das Voranbringen der Reform des Betreuungsrechts. Denn wir finden: Rechtliche Betreuung darf nur das letzte Mittel sein. Wo immer es geht, müssen wir andere Hilfen wie Beratung, Schuldnerberatung oder Eingliederungshilfe stärken – damit Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt leben können. Gleichzeitig müssen wir die Vorsorgevollmacht bekannter machen, damit Betroffene selbst entscheiden können, wer im Notfall für sie handelt. Und wir müssen die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessern – von den Gerichten über die Betreuungsbehörden bis hin zu den Sozialleistungsträgern. Nur so können wir sicherstellen, dass die Betreuung dort ankommt, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen.
Vielen Dank.