Michael Lühmann: Rede zur demokratische Resilienz der niedersächsischen Verwaltung

TOP 36 Antrag (SPD/GRÜNE) Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat schützen - die demokratische Resilienz der niedersächsischen Verwaltung stärken

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Ich habe es gestern hier gesagt und wiederhole es heute erneut: Unsere Demokratie steht unter Druck, erst recht, nachdem in Sachsen-Anhalt eine blaulackierte NPD kurz davor ist, die Macht zu ergreifen. Und was das heißt, das haben wir ja gestern, und ich bin erstaunt, dass Menschen noch überrascht sind, gehört. Rüstungsgüter für „Remigration“, das ist die unverhohlene Ankündigung brutaler, gewaltsamer Deportationen. Angekündigt von einem knallharten Rechtsextremisten, der schon in Potsdam dabei war, so wie auch Kader der niedersächsischen AfD. 

Und ich höre den nächsten Putinfreund hier von der Fraktion rechtsaußen gleich schon wieder rufen: Sachsen-Anhalt, das sei ja Demokratie. Ja, es ist auch dann Demokratie, wenn rechtsextreme Russlandfreunde mit Wagenknechts Putin-Vasallen die Macht ergreifen und dann die Demokratie angreifen. Aber ich darf daran erinnern, dass der Angriff des Nationalsozialismus auf die Demokratie in einer Demokratie begann, ich darf daran erinnern, dass die Nationalsozialisten mit Moskau paktierten. Der Unterschied zu heute besteht darin, dass wir als Demokrat*innen aus der Geschichte gelernt haben, und das ist das Fundament dieses Antrages. 

Wenn die Feinde der Demokratie die freiheitliche demokratische Grundordnung mit den Mitteln der Demokratie angreifen, und da kann ich nur wiederholen, was ich zu den Wahlausschüssen gesagt habe, wird Demokratie sich wehren, unsere Verwaltung in erster Linie. Denn aufbauend auf Karl Loewensteins Überlegungen zur notwendigen Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen als Bollwerk gegen den Faschismus, sind es schon in Loewensteins Logik Beamt*innen und Angestellte in unseren Schulen, in unserer Polizei und Justiz, ist es unsere öffentliche Verwaltung, die die erste Frontlinie bildet gegen den Faschismus.

Und auch das wiederhole ich nochmals, die Republik von Weimar war nicht wehrlos, ihr fehlte es nicht an Instrumenten, sondern an der Kraft und dem Willen, die Instrumente zu nutzen. Eben aus dieser Erfahrung schreibt uns Karlsruher Rechtsprechung seit vielen Jahrzehnten ins Stammbuch, „besondere Verfahren zur Abwehr von Angriffen auf die verfassungsmäßige Ordnung“ zu institutionalisieren, um zu verhindern, dass sich „der freiheitliche demokratische Rechtsstaat in die Hand seiner Zerstörer“ begibt.

Und da kann ich mich Innenministerin Daniela Behrens vollumfänglich anschließen, als sie vorgestern hier in der Debatte sagte, dass wir die Instrumente der wehrhaften Demokratie selbstverständlich nutzen. Und deswegen legen wir hier einen Antrag vor, der vor allem zwei Punkte ins Zentrum rückt: Die klare Haltung von Verwaltung und öffentlichem Dienst zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit verbunden die Remonstrationspflicht von Beamt*innen. Nicht erst in einer Demokratie unter Druck gilt, wer rechtliche Bedenken gegen eine dienstliche Anordnung hat, diese anspricht, dokumentiert oder im Rahmen der geltenden Vorschriften remonstriert, übernimmt Verantwortung für den Rechtsstaat. 

Aber dies gilt in besonderem Maße, seit gesicherte Rechtsextremisten sich anschicken, die Macht zu ergreifen und mit den Mitteln der Demokratie diese zu beseitigen. Hier bedarf es einer hohen demokratischen Resilienz von Verfahren, aber eben auch bei Angestellten und Beamt*innen, damit die Bindung der Verwaltung an die Verfassungsordnung, insbesondere die Grund- und Menschenrechte, auch unter allen denkbar möglichen Mehrheitsverhältnissen gewahrt bleibt.

Hierbei wollen wir unsere Lehrer*innen, Polizist*innen, unsere Justiz, unsere Verwaltungen, unsere Angestellten, die jeden Tag in erster Reihe Demokratiearbeiter*innen und Demokratieverteidiger*innen sind, bestärken, beschützen und unterstützen. In Zeiten von rechten Meldeportalen, kleinen Anfragen aus Moskau, Peking oder rechten Netzwerken, in Zeiten der Diffamierung von rechtsaußen, stellen wir uns vor hinter und neben unsere Verwaltung. Mein ganz ausdrücklicher Dank in Ämter und Behörden, in Klassenzimmer und Polizeistationen, in die JVAen und in die Justizbehörden, die Finanz-, Zoll- und Katasterämter, in die Bürger*innenbüros. Sie verteidigen jeden Tag Demokratie in erster Reihe und wir danken Ihnen dafür und wollen und werden Sie da nicht allein lassen.

Das tun wir, indem wir Verwaltung stärken, durch mehr Angebote der Fort- und Weiterbildung, durch den Blick auf das Remonstrationsrecht, aber auch indem wir immer wieder klar machen: Wer sich als Beamt*in oder Angestellte zur Wehr setzt gegen den Angriff auf die Demokratie, wer sich gegen rechtswidrige Anordnungen wehrt, wer sich engagiert für unsere Demokratie einbringt, der oder die verdient jederzeit unseren Respekt, unseren Schutz, unseren Rückhalt. 

Denn auch das habe ich gestern bereits vorgetragen: Es bedarf in der öffentlichen Verwaltung selbstverständlich einer parteipolitischen Neutralität. Aber unser Rechtsstaat kennt keine Neutralität gegenüber unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, oder in den Worten des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten a.D. Voßkuhle: Es gibt keine Neutralität gegenüber den Feinden unserer Verfassung.

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