Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und zum Kommunalwahlgesetz

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 8 – Rot-grüner Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Heute stehen wir vor einer historischen Weichenstellung für die Demokratie in unseren niedersächsischen Kommunen - denn bekanntlich beginnt Demokratie nicht im Bundes- oder Landtag, sondern vor Ort, bei den Menschen zu Hause, in ihrer Nachbarschaft, in den Städten und Gemeinden.

Und wir alle wissen: Unsere Demokratie lebt von Mitsprache, Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten.

Mit den hier vorliegenden Reformen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) setzen wir als rot-grüne Regierungskoalition neue Maßstäbe für eine moderne, inklusive und lebendige Kommunalpolitik. 

Diese Neuerungen sind ein klares Bekenntnis zu einer von Allen gelebten und mitgestalteten Demokratie. Schließlich soll Kommunalpolitik von allen für alle da sein!

Deshalb senken wir das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen zukünftig auf 16 Jahre ab. Denn wer mit 16 wählen darf, soll auch gewählt werden können. Das ist nur konsequent und sendet das starke Signal: Wir vertrauen unserer Jugend. Studien belegen, dass dieses Vertrauen begründet ist.  16- und 17-Jährige sind politisch interessiert, informiert und reif genug, um verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. In Baden-Württemberg hat sich diese Reform bereits bewährt. Dort sind junge Menschen bereits in Verantwortung.

Diese Reform stärkt also die Legitimität unserer kommunalen Gremien und schließt eine Repräsentationslücke. Das ist nicht nur echte Partizipation sowie reelles Empowerment, sondern allen voran aktive Zukunftsarbeit und Nachwuchsförderung für unsere Demokratie, liebe Kolleg*innen!

Wir als rot-grüne Regierungskoalition sind überzeugt: Reife hängt nicht allein vom Alter ab. Letztlich entscheiden allein die Wähler*innen, wen sie für geeignet halten, politische Verantwortung zu übernehmen und nicht starre Altersgrenzen. 

Dazu passt auch eine weitere Neuerung unseres hier vorliegenden Gesetzentwurfes:  Wir kippen die einst willkürlich festgesetzte Altersgrenze von 23 Jahren für das Hauptverwaltungsamt – wie übrigens in anderen Bundesländern bereits geschehen. Damit brechen wir auch in Niedersachsen mit längst überholten Vorstellungen von Reife und Eignung und senken das passive Wahlalter für das Hauptverwaltungsamt auf 18 Jahre ab. 

Denn warum sollte eine volljährige Person, die voll geschäftsfähig ist und selbst Manager*in größter Wirtschaftsunternehmen sein dürfte, sich ausgerechnet auf ein Hauptverwaltungsamt NICHT bewerben können? 

Auch hier entscheiden ja letztlich die Wähler*innen und Wähler, wen sie für das Amt geeignet halten und vom sie in ihrer Kommune repräsentiert werden möchten. 

Und noch eine weitere Neuerung gibt es in diesem Gesetzentwurf für junge Menschen: Künftig können Jugendliche selbst die Einrichtung von kommunalen Jugendbeteiligungsgremien beantragen – mit klaren gestaffelten Quoren, je nach Größe der Kommune. Das ist wirkungsvolles Empowerment und ein wichtiger Schritt, um junge Menschen aktiv frühzeitig an demokratische Prozesse heranzuführen. Die Gremien sollen altersgemäß, niedrigschwellig und partizipativ sein und setzen genau dort an, wo junge Menschen leben.

Mit weiteren Bausteinen unseres vorliegenden rot-grünen Gesetzesentwurfes kommen wir in Niedersachsen zudem einem wichtigen Verfassungsauftrag nach: Wir stärken die Gleichberechtigung. Wir verankern die Parität als Leitlinie in kommunalen Verwaltungsräten und Gesellschaften. Zudem stärken und schützen wir die Position unserer Gleichstellungsbeauftragten nach dem Motto: Eine starke Position für starke Frauen.

Seit vielen Jahren beschäftigt uns der niedrige Frauenanteil gerade in kommunalpolitischen Gremien. Aktuell liegt er bei gerade einmal bei etwa 26 %. Wir brauchen aber dringend die Perspektiven und Erfahrungen aller Menschen in den Kommunalparlamenten, um unsere Orte lebens- und liebenswert zu erhalten – und vor allem zu gestalten. Deshalb haben wir als rot-grüne Regierungskoalition in dieser Reform einen besonderen Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt gelegt.

Denn kommunalpolitisches Engagement darf nicht an finanziellen oder familiären Hürden scheitern. Deshalb führen wir einen Aufwendungsersatz für Care-Arbeit ein – für Kinderbetreuung, aber auch für die Pflege und Betreuung von Angehörigen. Das ist soziale Infrastruktur für die Demokratie, liebe Kolleg*innen!

Wer sich engagiert, soll nicht zwischen Familie und Mandat wählen müssen. Diese Neuerung ist daher ein wichtiger Schritt, um das kommunalpolitische Ehrenamt für alle zugänglich zu machen – unabhängig von der individuellen Lebenssituation. 

Zudem hat die Pandemie gezeigt: Digitalisierung ist eine Notwendigkeit für uns alle. Deshalb ermöglichen wir jetzt ausdrücklich die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen per Videokonferenz – auch für Bürger*innen. Das spart Zeit, Geld und CO₂ und erleichtert ebenfalls die Vereinbarkeit. Kommunalpolitik wird auf diese Weise zugänglicher für alle, die nicht vor Ort sein können.

Gerechtigkeit und Fairness sind für uns zudem leitend bei der zukünftigen Verteilung der Ausschusssitze und -vorsitze. Wir führen das fairste Zuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ein, das bereits im Bundestag und künftig auch in Niedersachsen angewandt wird.

Zudem revolutionieren wir die Nachrückregelungen für kommunalpolitische Listen: Haben im Lauf der Wahlperiode alle Personen einer Liste auf ihr Mandat verzichtet, ist für die Partei nicht mehr Schluss wie bisher, sondern die Liste beginnt erneut am Anfang. Das stabilisiert nicht nur kleine Parteien mit wenigen Kandidierenden, sondern die demokratische Vertretung insgesamt.

Auch bei der Wahl der Ortsvorsteher*innen gibt es eine Neuerung. Wir gestalten diese künftig zweifach demokratisch rückgebunden: Das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion bleibt erhalten – doch die endgültige Entscheidung trifft der Rat. So verbinden wir lokalen Wählerwillen mit kommunaler Legitimation und definieren Niedersachsen als Vorreiterin der modernen Kommunalpolitik.

Denn: Demokratie beginnt vor Ort!

Lassen Sie uns heute daher gemeinsam unsere niedersächsische kommunale Demokratie stärken und zukunftsfest aufstellen. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

An dieser Stelle danke ich noch ausdrücklich Frau Brüggeshemke und dem Team des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für die gute, intensive und konstruktive Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

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