Antrag: Barrierefreie Mobilität stärken– Bushaltestellen an Landesstraßen gezielt ausbauen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der öffentliche Personennahverkehr ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Er ermöglicht Mobilität unabhängig vom eigenen Auto, stärkt gleichwertige Lebensverhältnisse und schafft Teilhabe für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Damit der ÖPNV diese Funktion erfüllen kann, muss er für alle Menschen verlässlich, erreichbar und barrierefrei nutzbar sein – in den Städten ebenso wie im ländlichen Raum. Barrierefreiheit muss dabei ganzheitlich verstanden werden: Sie betrifft nicht nur Haltestellen und Fahrzeuge selbst, sondern auch die Wege zur und von der Haltestelle sowie zugängliche Informationsangebote.

Barrierefreiheit ist dabei keine Zusatzanforderung, sondern eine wesentliche Voraussetzung für einen modernen und inklusiven öffentlichen Nahverkehr. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Personen mit vorübergehenden Einschränkungen sind darauf angewiesen, Haltestellen und Fahrzeuge möglichst selbstständig nutzen zu können. Dazu gehört auch, dass barrierefrei ausgebaute Haltestellen tatsächlich barrierefrei erreicht und verlassen werden können. Ebenso müssen digitale Anwendungen, Fahrgastinformationen und Informationssysteme so gestaltet sein, dass insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen den ÖPNV möglichst selbstständig nutzen können.Der Bund hat dieses Ziel bereits mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2015 ausdrücklich unterstrichen und eine vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Dieses Ziel konnte bundesweit bislang nicht erreicht werden; der Umsetzungszeitraum wurde inzwischen auf das Jahr 2026 verlängert.

Ein wesentlicher Grund für die schleppende Umsetzung liegt in den erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen vor Ort. Gerade der barrierefreie Umbau bestehender Haltestellen erfordert planvolle Investitionen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Abstimmung zwischen den kommunalen Aufgabenträgern, dem Land und den zuständigen Förderstellen. Während Barrierefreiheit bei neuen Haltestellen inzwischen regelmäßig mitgedacht wird, besteht bei vielen bestehenden Bus-, Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.

Innerhalb geschlossener Ortschaften werden Bushaltestellen bereits über bestehende Bundes- und Landesförderungen nach den heutigen Anforderungen an einen barrierefreien Ein- und Ausstieg umgebaut. Auch die bessere Ausleuchtung von Haltestellenbereichen ohne ausreichende Straßenbeleuchtung wird dabei berücksichtigt. Für Bushaltestellen an Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften fehlt bislang jedoch ein vergleichbar strukturiertes Vorgehen. Gerade dort besteht deshalb die Notwendigkeit, Bedarfe systematisch zu erfassen, Prioritäten festzulegen und den barrierefreien Ausbau in einem abgestimmten Programm deutlich voranzubringen.

Der Landtag stellt fest:

  • Der barrierefreie Zugang zu Mobilität ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Freiheit.
  • Jeder Mensch soll selbstständig und eigenverantwortlich den ÖPNV nutzen können. Hilfestellungen Dritter im Fall einer dauerhaften oder temporären Beeinträchtigung sollten auf ein Minimum beschränkt sein.
  • Gemeinsam mit der Politik ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen.

Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung:

  1. Vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten unter Inbezugnahme des Sondervermögens zu prüfen, wie der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen an Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften bis 2035 deutlich beschleunigt werden kann; dabei ist insbesondere zu prüfen,
    1. wie sichergestellt werden kann, dass barrierefrei ausgebaute Haltestellen auch tatsächlich barrierefrei erreicht und verlassen werden können, insbesondere durch geeignete Wegeführungen, abgesenkte Bordsteine und barrierefreie Querungsmöglichkeiten,
    2. wie digitale Anwendungen, Fahrgastinformationen und Informationssysteme technisch barrierefrei gestaltet werden können, damit insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen den ÖPNV selbstständig und umfassend nutzen können,
  2. die LNVG zu beauftragen, die kommunalen Aufgabenträger um eine strukturierte Bedarfserhebung und Priorisierung für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu bitten, die Rückmeldungen zu bündeln und die Ergebnisse als Bedarfsmeldung an die NLStBV zu übergeben,
  3. auf Grundlage der zwischen kommunalen Aufgabenträgern und NLStBV abgestimmten und konkretisierten Bedarfe ein gemeinsames, rollierendes Programm zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften zu entwickeln.

Begründung

Das Land Niedersachsen verfolgt das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter zu stärken und die Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 deutlich zu erhöhen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn der ÖPNV für möglichst viele Menschen gut erreichbar, verlässlich und ohne vermeidbare Hürden nutzbar ist. Barrierefreiheit ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Sie betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen, sondern ebenso ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Personen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei muss Barrierefreiheit entlang der gesamten Nutzungskette gedacht werden: vom Weg zur Haltestelle über den Ein- und Ausstieg bis hin zu verständlichen und technisch zugänglichen Fahrgastinformationen.

Viele bestehende Bushaltestellen erfüllen diese Anforderungen bislang noch nicht. Gerade beim Ein-, Aus- und Umstieg entstehen dadurch praktische Hindernisse, die die selbstständige Nutzung des ÖPNV erschweren oder im Einzelfall ganz verhindern können. Hinzu kommt, dass eine barrierefrei ausgebaute Haltestelle ihren Zweck nur dann vollständig erfüllt, wenn sie auch sicher und ohne neue Hindernisse erreicht und verlassen werden kann. Hohe Bordsteine, fehlende Absenkungen oder ungeeignete Wegeführungen können die Wirkung einzelner Umbaumaßnahmen erheblich einschränken. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist deshalb ein wichtiger Baustein, um gesellschaftliche Teilhabe zu stärken, Mobilität im Alltag zu sichern und den ÖPNV insgesamt attraktiver zu machen.

Neben der baulichen Barrierefreiheit gewinnen auch digitale Angebote an Bedeutung. Apps, Fahrgastinformationen und Informationssysteme müssen so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen selbstständig genutzt werden können. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen, die auf technisch zugängliche, verlässliche und verständliche Informationen angewiesen sind, um Wegeketten im ÖPNV eigenständig planen und bewältigen zu können.

Damit der weitere Ausbau zielgerichtet erfolgen kann, braucht es neben den notwendigen finanziellen Voraussetzungen auch ein abgestimmtes Verfahren. Die Priorisierung der barrierefreien Umbaumaßnahmen an Bushaltestellen erfolgt auf Grundlage der Nahverkehrspläne durch die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. Die straßenseitigen baulichen Maßnahmen an Landesstraßen liegen demgegenüber in der Verantwortung des Landes als Straßenbaulastträger und werden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wahrgenommen.

Vor diesem Hintergrund ist ein strukturiertes, zwischen den beteiligten Ebenen abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Eine systematische Bedarfserhebung, nachvollziehbare Priorisierung und ein gemeinsames, rollierendes Ausbauprogramm können dazu beitragen, vorhandene Ressourcen wirksam einzusetzen und den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften planbar und beschleunigt voranzubringen.

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