Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

unsere Rettungsdienste sind der Garant dafür, dass die Menschen in unserem Flächenland Niedersachsen überall und jederzeit im Notfall schnelle Hilfe erhalten. 

Und doch wissen wir, dass unsere Rettungsdienste leider längst nicht mehr nur bei Notfällen alarmiert werden, sondern auch wegen leichter gesundheitlicher Probleme, die nicht lebensbedrohlich sind und auch nicht sofort behandelt werden müssten.

In solchen Momenten fehlt aber die Versorgung gegebenenfalls bei anderen Patient*innen.

Uns als rot-grüner Regierungskoalition ist aber sehr wichtig, dass alle Menschen in Niedersachsen jederzeit und überall die nötige Versorgung erhalten. 

Daher vereinfachen wir die Fallübergabe zwischen Rettungsleitstellen und dem Versorgungssystem der Kassenärzt*innen. Wechselseitig und rechtssicher können Einsatzanlass, Patient*innendaten und weitere Informationen digital über eine einzige Schnittstelle weitergegeben werden. 

Zurecht begrüßen die Verbände diesen Schritt, denn er hat das Potential, spürbare Entlastungen zu bringen und für kürzere Wartezeiten zu sorgen: 

Wir machen also Ressourcen frei, die anderswo dringender gebraucht werden, liebe Kolleg*innen.

Darüber hinaus wollen wir künftig planbare Transporte mit Intensivtransportwagen besser koordinieren. Deshalb übernimmt das Land hier die Koordination. 

Wir zeigen Wertschätzung für unsere Ehrenamtlichen, die in Gleitzeit arbeiten und im Katastrophenschutz aktiv werden, indem wir auch ihren Freistellungsanspruch klarstellen. 

Ein lebensnahes Beispiel für die Novelle des vorliegenden Gesetzentwurfes möchte ich Ihnen an dieser Stelle geben.

Stellen Sie sich vor: Sie sind im Supermarkt und sehen, wie vor Ihnen ein älterer Kunde zusammenbricht. 

Sie eilen hin, sprechen ihn an, rütteln, werden lauter, aber er reagiert auf nichts mehr. Vielleicht ein akuter Herzstillstand. Eine Lage, von der ich hoffe, dass niemand von uns und Ihnen sich je darin befindet. 

Sie greifen also zum Telefon und wählen die 112, erklären die Lage. 

Vielleicht erinnern Sie sich in dem Moment noch dunkel an den zurückliegenden Erste-Hilfe-Kurs und daran, wie eine Herzrhythmus-Massage funktioniert. 

Plötzlich haben sie die Bee Gees mit „Stayin alive“ im Ohr.

Damit es aber hier nicht auf Ihr gutes Gedächtnis ankommt, werden Anrufer*innen des Notrufs künftig telefonisch zur lebensrettenden Reanimation angeleitet. 

Dazu wird die Rettungsleitstelle nicht nur verpflichtet. Wir schaffen einheitliche Vorgaben für die Anleitung, damit, egal wer am anderen Ende des Telefons ist, die Reanimation gelingt. 

So simpel kann lebensrettende Gesetzgebung sein, liebe Kolleg*innen! 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die Leistungsfähigkeit und Qualität im Rettungsdienst stärken und ihn zukunftsfest aufstellen. Zudem werden wir die Helferfreistellung in Bezug auf Amtshilfeeinsätze anpassen und die Zuständigkeit für Maßnahmen des Zivilschutzes präzisieren.

Ich freue mich auf die weiteren diesbezüglichen Beratungen im Innenausschuss.

Vielen Dank!

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