Heiko Sachtleben: Rede zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes
TOP 12 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zur Sicherung von Belangen der Landesverteidigung
- Es gilt das gesprochene Wort -
Meistens stehe ich hier und brenne für die Gesetze, die wir hier beraten und beschließen. Heute stehe ich als Pazifist und Kriegsdienstverweigerer hier und spreche über die Notwendigkeit, unsere NBauO für die Wehrhaftigkeit, für die Defence unserer Gesellschaft zu ändern.
Dies mit der schmerzhaften Gewissheit, dass dieser Schritt notwendig ist.
Russland griff bereits 2014 die Ukraine an. Und seit 2022 führt Russland einen brutalen und menschenverachtenden Angriffskrieg gegen die Ukraine. Russland ist kein Partner und ist kein Freund! Längst greift Russland auch die europäischen Staaten durch Desinformationskampagnen und Drohnenattacken an.Der Kreml arbeitet unter Hochdruck daran unseren inneren Frieden zu destabilisieren, indem er unsere Debatten vergiftet.
Besonders vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis der Wahl in Sachsen-Anhalt besonders besorgniserregend, denn da haben die Russlandfreunde gewonnen. Und ich frage mich ernsthaft, mit der Unterstützung Russlands?
All das unterstreicht die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung:
Die Bundes- und Landesverteidigung wird gestärkt! Nicht, indem wir Geld ausgeben, über irgendeine Wehrpflicht debattieren oder Raketen bauen. Nein, wir stärken sie, indem wir Prozesse beschleunigen und vereinfachen. Mit diesem Gesetz werden Kompetenzen, die in der NBauO festgeschrieben sind, an die Bundeswehr übertragen – übertragen in Sachen Landesverteidigung.
Wir wähnten uns lange auf der Insel der Glückseeligen und hofften, die dunklen Zeiten von Aufrüstung und Krieg hinter uns gelassen zu haben. Leider nicht! Um mit Helden meiner Jugend zu sprechen, der Rockband Ton, Steinen, Scherben, die ich hier zitieren will:
„Gibt es ein Land auf der Erde, wo der Traum Wirklichkeit ist, das gibt es leider nicht. – Aber ich werde alles tun, damit es Wirklichkeit wird“
In diesem Sinne will diese Gesetzesänderung verstanden werden, die hier auf dem Tisch liegt. Das, was wir hier machen, ist der Bürokratieabbau pur, kann aber zugleich nicht der Maßstab für zivile Angelegenheiten werden.
Und doch möchte ich in diesem Rahmen darauf hinweisen, dass wir eine ähnliche Form für den Katastrophenschutz brauchen. Die Gefahr für unsere Bevölkerung besteht primär durch die real existierende Klimakrise. Während die Bundesregierung weiter vernünftige Klimaschutzmaßnahmen verdrängt, arbeiten wir an Klimaanpassungsmaßnahmen.
Wir müssen unsere zivilen Organisationen mit bürokratiearmen Abläufen unterstützen, die dafür sorgen, dass bei Klimaereignissen nicht erst ein behördlicher Parcourslauf ausgelöst wird.
Es gibt noch viel – lassen sie uns als Demokrat*innen diese Probleme gemeinsam anpacken.