Antrag: Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit herstellen, gleichberechtigte Teilhabe für Frauen am Arbeitsmarkt stärken.

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist trotz bestehender Fortschritte nicht erreicht und damit in einem zentralen Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe nicht verwirklicht. Aktuelle Daten zeigen, dass die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Niedersachsen weiterhin auf einem hohen Niveau verharrt. Der sog. Gender Pay Gap lag im Jahr 2025 bei rund 16 Prozent. Frauen verdienen damit durchschnittlich 4,10 Euro weniger pro Stunde als Männer.

Diese Lohnungleichheit ist Ausdruck struktureller Benachteiligungen. Frauen sind überdurchschnittlich häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt. Etwa jede fünfte Frau in Niedersachsen ist davon betroffen. Ein Großteil dieser Beschäftigung konzentriert sich auf den Dienstleistungsbereich, in dem der Frauenanteil besonders hoch ist und der gleichzeitig durch vergleichsweise niedrige Entgelte geprägt ist.

Frauen arbeiten zudem deutlich häufiger in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung. Diese Beschäftigungsformen sind vielfach nicht freiwillig gewählt, sondern Folge struktureller Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sind Frauen in besser bezahlten Branchen sowie in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert.

Ein zentraler Faktor für diese Ungleichheiten ist die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit. Frauen leisten weiterhin den überwiegenden Anteil an Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeit. Der sog. Gender Care Gap macht deutlich, dass diese Mehrbelastung erhebliche Auswirkungen auf Erwerbsverläufe, Einkommen und Aufstiegschancen hat. Erwerbs-unterbrechungen, reduzierte Arbeitszeiten und eingeschränkte Karriereperspektiven sind häufig die Folge.

Die Kombination aus geringerer Erwerbsarbeitszeit, niedrigerer Entlohnung, häufiger Beschäftigung im Niedriglohnsektor und eingeschränkten Aufstiegsmöglichkeiten führt zu erheblichen langfristigen Nachteilen. Diese reichen bis in die Alterssicherung hinein und tragen maßgeblich zum Gender Pension Gap bei.

Über diese individuellen und strukturellen Nachteile hinaus werden auch die Potenziale von Frauen für die Fachkräftesicherung nicht ausreichend genutzt. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des steigenden Fachkräftebedarfs ist dies nicht hinnehmbar. Frauen stellen eines der größten ungenutzten Fachkräftepotenziale dar. Eine nachhaltige Fachkräftesicherung ist ohne eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt nicht möglich.

Gleichzeitig verändern Digitalisierung und der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) die Arbeitswelt grundlegend. KI kann in der Arbeitswelt große Chancen für Frauen bieten, wenn sie gerecht und inklusiv gestaltet wird. Etwa in der Entlastung bei unbezahlter Sorgearbeit von administrativen Routineaufgaben, der gezielten Beseitigung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei Einstellungen und der Stärkung weiblicher Repräsentation in der Technologie.

Mit diesen Chancen gehen jedoch auch Risiken einher: Bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten können durch algorithmische Verzerrungen (Bias), diskriminierende Datengrundlagen oder stereotype Rollenbilder in digitalen Anwendungen fortgeschrieben oder verstärkt werden. Frauen sind zudem in zentralen Zukunftsbereichen wie Informatik, KI-Entwicklung und digitalen Technologien weiterhin unterrepräsentiert. Eine geschlechtergerechte Gestaltung von KI ist daher eine wesentliche Voraussetzung für faire Arbeitsmarktchancen, diskriminierungsfreie digitale Systeme und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Der Landtag stellt fest, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Die bestehenden Ungleichheiten sind nicht allein Ergebnis individueller Entscheidungen, sondern Ausdruck struktureller Rahmenbedingungen, tradierter Rollenbilder sowie institutioneller Fehlanreize.

Der Landtag begrüßt daher die bereits eingeleiteten Maßnahmen des Landes Niedersachsen, insbesondere:

  • die anstehende Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes,
  • die anstehende Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes, das u.a. mit einer Stärkung der Tarifbindung für transparente und verbindliche Löhne, bessere Bezahlung sowie flexibleren Arbeitszeitregelungen auch Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt verringert, 
  • die deutliche Erhöhung der Landesmittel für die Kinderbetreuung zur Sicherung von Qualität und Fachkräften,
  • die Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und Gremien (u.a. Women-on-Board-Index, das Führungskräfteentwicklungs- und -mentoringprogramm „Horizonte“ für Frauen in Spitzenpositionen von Polizei, Verwaltung und öffentlichen Institutionen oder entsprechende Angebote des Studieninstitutes Niedersachsen),
  • den Einsatz von EU- und Landesmitteln zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt über die RIKA-Richtlinie, nach der z. B. die regionalen Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft und weitere Projekte unterstützt werden, die Frauen bei ihrer beruflichen Entwicklung, dem Wiedereinstieg, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei Unternehmensgründungen begleiten, 
  • die Unterstützung von geflüchteten und zugewanderten Frauen durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Begleitstrukturen des Landes zur Integration und Unterstützung von Aktivitäten sowie Netzwerken (u.a. Niedersachsen packt an, Netzwerk Migrantinnen im Arbeitsmarkt (NeMiA), Intercultural Matching Day),
  • die Ausweitung der arbeitsplatzbezogenen Förderung für Schwerbehinderte aus dem Arbeitsmarktprogramm „Arbeit ohne Hindernisse“ auf Zielgruppen, die mit ihrer Schwerbehinderung häufig eine Mehrfachbenachteiligung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfahren, wie z. B. lebensältere Frauen. 

Diese Maßnahmen gilt es konsequent weiterzuentwickeln und durch zusätzliche Initiativen zu ergänzen.

Der Landtag bittet daher die Landesregierung, mit folgenden Maßnahmen die Entgeltgleichheit und Transparenz, die Erwerbstätigkeit von Frauen, eine gleichstellungsgerechte Berufswahl sowie eine diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Entwicklung und Erforschung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu stärken:

  1. Den nachhaltigen Einsatz von ESF-Mitteln zur Hebung aller Fachkräftepotenziale und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt durch die systematische Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Aufstellung der künftigen EU- Landesstrategie sicherzustellen.
  2. Zu prüfen, inwieweit die gleichstellungsbezogenen Scoring-Kriterien von GRW- und EFRE-Förderrichtlinien um Aspekte wie Entgeltgleichheit oder Förderung von Frauen in Führungspositionen erweitert werden können.
  3. Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft auszubauen, weiterzuentwickeln und Frauen bei Unternehmensgründungen insbesondere durch besseren Zugang zu Finanzierung sowie durch gezielte Informations- und Qualifizierungs- sowie Vernetzungsangebote zu unterstützen. 
  4. Zur frühzeitigen Identifizierung geschlechtsspezifischer Diskriminierungsrisiken in KI-Systemen, zur Entwicklung von Standards für diskriminierungsfreie Anwendungen sowie zur Erhöhung des Frauenanteils in KI- und Digitalberufen einen Zukunftsdialog „Geschlechtergerechte KI“ ins Leben zu rufen. Daran sollen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Sozialpartnerschaft sowie Gleichstellungsakteurinnen und -akteure mitwirken.
  5. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsthema in Forschung und Lehre inter- und transdisziplinär zu fördern. Hierzu sollen bestehende wissenschaftliche Strukturen und Netzwerke genutzt werden, um Erkenntnisse zu algorithmischer Diskriminierung, geschlechtersensiblen Datensätzen sowie zu den Auswirkungen von KI auf Arbeitsmarkt, Entgeltgerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu gewinnen und für Politik und Gesellschaft nutzbar zu machen.
  6. Sich für die Förderung einer klischeefreien Berufswahl über die gesamte Bildungskette einzusetzen und die entsprechenden Maßnahmen auf Landesebene fortzuführen und weiterzuentwickeln. Ein besonderer Fokus soll dabei auf einer gendersensiblen Berufsorientierung an Schulen liegen, um Rollenstereotype zu durchbrechen und neue Wege in die Ausbildung aufzuzeigen. Die Informationsangebote für Mädchen und Frauen über die Notwendigkeit ökonomischer Unabhängigkeit sollen dabei verbessert werden. 
  7. Als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Zugangschancen von Frauen zu leitenden Positionen in der öffentlichen Verwaltung auch zukünftig gleichberechtigt zu ermöglichen und insbesondere
  • die beruflichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine bessere Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen,
  • Gleichstellungs- und Diversity-Kompetenzen in Personalabteilungen und für Führungsebenen zu fördern, 
  • den Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder nach längeren Sorgearbeitsphasen in der Übergangsphase zum Beispiel durch Qualifizierungsprogramme zu unterstützen,
  • Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten insbesondere für teilzeitarbeitende Frauen zu verbessern. 
  1. Die bereits durch das Land eingeleiteten Maßnahmen und Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und Gremien zu evaluieren und zielgerichtet weiterzuentwickeln sowie eine Qualifizierungsoffensive insbesondere für bislang typisch männlich dominierte Berufsfelder auf den Weg zu bringen. 
  2. Flexible, lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle zu stärken und insbesondere im öffentlichen Dienst auszubauen. 

Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass:

10. die Steuergesetze geschlechtergerecht reformiert werden und dabei auch die besondere Situation von Alleinerziehenden berücksichtigt wird.

Begründung

Die vorliegenden Daten belegen, dass die geschlechtsspezifische Ungleichheit am Arbeitsmarkt in Niedersachsen weiterhin erheblich ist. Der Gender Pay Gap von rund 16 Prozent sowie die hohe Konzentration von Frauen im Niedriglohnsektor zeigen, dass strukturelle Unterschiede in der Bewertung von Arbeit fortbestehen.

Eine nachhaltige Fachkräftesicherung ist ohne die stärkere Integration von Frauen in existenzsichernde und qualifizierte Beschäftigung nicht möglich. Gute Arbeitsbedingungen, faire Entlohnung, tarifliche Bindung sowie die Aufwertung sozialer und personenbezogener Dienstleistungen sind zentrale Voraussetzungen, um dieses Potenzial zu heben.

Darüber hinaus bedarf es struktureller Reformen, insbesondere im Bereich geringfügiger Beschäftigung und im Steuerrecht, um Fehlanreize zu beseitigen und die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu stärken.

Gleichzeitig verändern digitale Technologien und insbesondere Anwendungen Künstlicher Intelligenz zunehmend Arbeitsprozesse, Bewerbungsverfahren und betriebliche Entscheidungsstrukturen. Studien zeigen, dass KI-Systeme bestehende gesellschaftliche Vorurteile reproduzieren können, wenn sie auf einseitigen oder diskriminierenden Datengrundlagen beruhen. Dadurch besteht die Gefahr, dass geschlechtsspezifische Benachteiligungen am Arbeitsmarkt weiter verfestigt werden. Umso wichtiger ist es, Genderperspektiven systematisch in Forschung, Entwicklung und Anwendung von KI einzubeziehen sowie Frauen stärker an technologischen Zukunftsfeldern zu beteiligen. Geschlechtergerechte KI ist damit nicht nur eine Frage der Gleichstellungspolitik, sondern auch Voraussetzung für Innovation, demokratische Teilhabe und gesellschaftliche Akzeptanz digitaler Technologien.

Ziel ist eine Arbeitswelt, die gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht, in der Erwerbs- und Sorgearbeit fair verteilt sind und in der gleiche und gleichwertigen Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlt wird. Nur so können soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und eine nachhaltige Fachkräftesicherung gleichermaßen erreicht werden.

[1] Landesamt für Statistik Niedersachsen: https://www.statistik.niedersachsen.de/presse/zum-equal-pay-day-verdienstungleichheit-zwischen-den-geschlechtern-in-niedersachsen-weiterhin-auf-hohem-niveau-248930.html

[2] Landesamt für Statistik Niedersachsen: https://www.statistik.niedersachsen.de/presse/anteil-der-jobs-mit-niedriglohn-im-april-2025-bei-17-0-247003.html

Zurück zum Pressearchiv