Andreas Hoffmann: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Rede Andreas Hoffmann© Plenar TV

TOP 4 – Gesetzentwurf der Landesregierung zum Grundsteuergesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Das niedersächsische Flächen-Lagemodell ist ein Erfolgsmodell – einfach, bürgernah und ohne die Klageflut anderer Bundesländer. Das Urteil des Staatsgerichtshofs letzte Woche hat seine Rechtmäßigkeit bestätigt. Die Umsetzung ist vergleichsweise gut gelungen. 

Jetzt geht es um den letzten Baustein: die Härtefallregelung.

Wir haben zugehört, wie angekündigt auch evaluiert – und eine pragmatische Lösung gefunden. Ja, sie ist nicht perfekt für jeden Einzelfall. Aber das Ziel der Reform war und bleibt: Einfach und transparent. Wer auf jeden Einzelfall eingeht, schafft zwangsläufig überbordende Ausnahmen und konterkariert den Sinn der Reform.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mahnt zu Recht: Klare Begriffe, klare Handlungsanweisungen. Kommunen hätten dann womöglich mehr Sicherheit. Jedoch bieten starre Regeln eben gerade keinen Spielraum für lokale Lösungen. Kommunale Eigenverantwortung und Vereinfachung sind aber nun gerade Kernanliegen des niedersächsischen Fläche-Lage-Modells. 

Und eine Bemerkung zum Schluss: Die Grundsteuer ist derzeit die einzige erhobene Vermögenssteuer in Deutschland – und sie kommt den Kommunen zugute. Genau so muss es sein.

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