Antrag: Gänsemanagement in Niedersachsen auf Grundlage belastbarer Daten und unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben fortentwickeln

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen kommt als bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet arktischer Wildgänse eine besondere Verantwortung im Rahmen des europäischen Vogelartenschutzes zu. Zur grundsätzlichen Erfüllung der Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie wurden in Niedersachsen auf rund 125.000 ha EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen, in denen geeignete Lebensbedingungen für rastende und überwinternde Vogelarten, insbesondere arktische Gänse, sicherzustellen sind.

Die in Niedersachsen etablierten Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) leisten auf über 60.000 ha einen wesentlichen Beitrag dazu, landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz in Einklang zu bringen. Sie schaffen gezielt störungsarme Äsungsflächen für Gänse und tragen so dazu bei, Nutzungskonflikte räumlich zu lenken. Diese Äsungsflächen sind daher auch zukünftig als wichtiger Baustein zu erhalten. Ergänzend greift das sogenannte Rastspitzenmodell bei außergewöhnlich hohen Schadensereignissen und ermöglicht zusätzliche Ausgleichszahlungen nach individueller Schadensfeststellung.

Die Ausgestaltung dieser Instrumente basiert auf langjährigen wissenschaftlichen Untersuchungen sowie einem kontinuierlich fortgeführten Monitoring der Rastbestände und Schadensentwicklungen. Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Bestände zentraler arktischer Gänsearten in Niedersachsen derzeit keine signifikanten Zuwächse mehr aufweisen und sich auf einem stabilen Niveau bewegen. Gleichzeitig konzentrieren sich nach derzeitigem Kenntnisstand relevante Fraßschäden im Wesentlichen auf den ersten Grünlandschnitt.

Zugleich bestehen weiterhin regionale Nutzungskonflikte, insbesondere durch standorttreue Populationen von Grau- und Nilgänsen sowie durch lokale Konzentrationen von Rastvögeln. Diese erfordern differenzierte, rechtssichere und sowohl naturschutzfachlich als auch landwirtschaftlich tragfähige Lösungen. Dabei sind die engen rechtlichen Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts sowie die Wechselwirkungen mit bestehenden Förderinstrumenten zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. das bestehende Monitoringprogramm zur Erfassung von Rastbeständen und Schadensentwicklungen fortzuführen und im Hinblick auf eine noch differenziertere räumliche und zeitliche Auswertung weiterzuentwickeln,
  2. die Förderkulisse der AUKM weiterhin auf Grundlage aktueller Monitoringdaten zu überprüfen und erforderlichenfalls innerhalb der bestehenden EU-Vogelschutzgebiete anzupassen, sofern signifikante Veränderungen der Rastschwerpunkte auftreten,
  3. die Wirksamkeit des Rastspitzenmodells regelmäßig zu evaluieren und sicherzustellen, dass außergewöhnliche Schadensereignisse weiterhin zielgerichtet und zeitnah ausgeglichen werden,
  4. die administrativen Abläufe bei der Schadensfeststellung und Auszahlung unter Beibehaltung der erforderlichen fachlichen Standards weiter zu optimieren, um die Verfahren für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe möglichst effizient zu gestalten,
  5. die bestehenden Instrumente des Gänsemanagements im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den EU-Anforderungen fortlaufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln,
  6. regionale Strategien zum Umgang mit standorttreuen Gänsepopulationen, insbesondere der Grau- und Nilgans, sowie zum Teil der Nonnengans, unter Nutzung der bestehenden jagdrechtlichen Möglichkeiten außerhalb sensibler Schutzgebiete zu stärken,
  7. die Auswirkungen von Vergrämungsmaßnahmen sowie alternativen Managementansätzen wissenschaftlich zu begleiten und deren Praxistauglichkeit sowie Akzeptanz zu bewerten,
  8. den Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Verwaltung fortzuführen und zu stärken, um tragfähige und breit akzeptierte Lösungen im Umgang mit Nutzungskonflikten zu entwickeln,
  9. sich auf nationaler und europäischer Ebene weiterhin aktiv in den fachlichen Austausch zum Management wandernder Gänsepopulationen einzubringen und die niedersächsischen Erfahrungen in entsprechende Plattformen einzuspeisen,
  10. eine Handreichung für die ausführenden Behörden und betroffenen Nutzenden zu entwickeln, in der zu Anforderungen an Fördermöglichkeiten und Billigkeitsleistungen, möglichen Vergrämungsmaßnahmen und jagdrechtlichen Managementmöglichkeiten eine Orientierung für die rechtssichere Anwendung gegeben wird.

Begründung

Die in Niedersachsen etablierten Instrumente des Gänsemanagements beruhen auf einer langjährigen fachlichen und wissenschaftlichen Grundlage und haben sich im Grundsatz bewährt. Insbesondere die Kombination aus pauschalierten Ausgleichszahlungen im Rahmen der AUKM und einer ergänzenden Einzelfallregulierung über das Rastspitzenmodell ermöglicht eine zielgerichtete und zugleich administrativ handhabbare Berücksichtigung von Nutzungskonflikten.

Niedersachsen nimmt im internationalen Vogelzuggeschehen eine herausragende Rolle ein und steht damit auch in einer besonderen Verantwortung für den Schutz arktischer Gänsepopulationen. Die bestehenden Instrumente des Gänsemanagements, insbesondere die AUKM sowie das Rastspitzenmodell, haben sich grundsätzlich bewährt und basieren auf einer europaweit einzigartigen Datengrundlage.

Gleichzeitig zeigen sich regionale Herausforderungen, die differenzierte und adaptive Lösungsansätze erfordern. Pauschale Ausweitungen von Förderkulissen oder grundlegende Änderungen bestehender Schutz- und Förderregime sind vor dem Hintergrund stabiler Bestandsentwicklungen sowie erheblicher rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen nicht zielführend.

Ein zukunftsfähiges Gänsemanagement muss daher weiterhin auf wissenschaftlicher Evidenz, europarechtlicher Konformität und einem kooperativen Ansatz zwischen allen beteiligten Akteuren beruhen. Ziel ist es, die Akzeptanz des Naturschutzes zu sichern, wirtschaftliche Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe zu begrenzen und zugleich den Schutz wandernder Vogelarten langfristig zu gewährleisten.

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