Antrag: Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen – Für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Schulabsentismus ist ein vielschichtiges Phänomen, das Schulen, Kommunen, Jugendhilfe und Familien in Niedersachsen gleichermaßen zunehmend beschäftigt. Aus der Praxis wird berichtet, dass Fehlzeiten und Fälle unregelmäßiger Schulpräsenz in den vergangenen Jahren stärker wahrgenommen werden und die Anforderungen an frühzeitige Unterstützung gestiegen sind. Wenn Kinder und Jugendliche über längere Zeiträume hinweg nicht oder nur unregelmäßig am Unterricht teilnehmen, kann dies sehr unterschiedliche Ursachen haben – von individuellen Belastungen über familiäre Problemlagen bis hin zu schulischen oder sozialen Herausforderungen. Wichtig ist deshalb, Anzeichen möglichst früh wahrzunehmen und betroffene Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien passgenau zu unterstützen. In mehreren niedersächsischen Kommunen wurden im Jahr 2023 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulpflichtverletzungen eingeleitet; zugleich zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass hinter diesen Fällen häufig komplexe Unterstützungsbedarfe stehen. Schulabsentismus sollte daher nicht vorschnell als bloße „Schulverweigerung“ verstanden werden, sondern als Hinweis auf Unterstützungs-, Beratungs- und Kooperationsbedarfe, die frühzeitig und im Zusammenwirken der beteiligten Akteurinnen und Akteure bearbeitet werden müssen.
Der Umgang mit Schulabsentismus muss zunächst auf Unterstützung, Aufklärung und pädagogische Intervention setzen. Wenn Kinder und Jugendliche wiederholt oder über längere Zeit nicht am Unterricht teilnehmen, braucht es frühe Kontaktaufnahme, eine sorgfältige Klärung der Ursachen und passgenaue Hilfen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien. Dabei sind Schulen nicht allein: Je nach Fallkonstellation müssen weitere Unterstützungssysteme, insbesondere die Jugendhilfe, einbezogen werden. Wenn diese pädagogischen und unterstützenden Maßnahmen nicht ausreichen, können Schulpflichtverletzungen über die zuständigen Stellen weiterbearbeitet und ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Nach § 176 Abs. 2 NSchG können Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mit einem Bußgeld belegt werden. Wird dieses nicht gezahlt, können nach § 98 OWiG zunächst mildere Sanktionen, etwa Arbeitsstunden, angeordnet werden. Jugendarrest kommt erst dann in Betracht, wenn auch diese Maßnahmen nicht erfüllt werden. Damit führt Schulabsentismus nicht unmittelbar zu Jugendarrest, kann aber über die bestehenden Verfahrenswege in einzelnen Fällen dazu führen.
Der Landesrechnungshof hat im Kommunalbericht 2024 untersucht, wie in Niedersachsen mit Schul-pflichtverletzungen umgegangen wird. In den geprüften Kommunen haben 3.177 erfasste Bußgeldbescheide gegen Schülerinnen und Schüler in 492 Fällen zu Jugendarrest geführt, weil eine zuvor verhängte mildere Sanktion nicht erfüllt worden ist. Auch wenn diese Verfahren der geltenden Rechtslage entsprechen und Jugendarrest erst am Ende einer Sanktionskette steht, bleibt diese Praxis aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht problematisch. Sanktionen wie Bußgelder und Jugendarrest setzen an diesen Ursachen nicht an und tragen in der Regel nicht dazu bei, junge Menschen wieder nachhaltig an Schule anzubinden. Vielmehr können sie bestehende Belastungen verschärfen, insbesondere in Familien mit geringen finanziellen Ressourcen, und die Distanz zur Schule weiter vergrößern. Ziel muss deshalb sein, Schulabsentismus frühzeitig zu erkennen, verbindlich pädagogisch zu begleiten und ressortübergreifend zu bearbeiten – gemeinsam mit Schule, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Eltern und weiteren Unterstützungsstrukturen. Bewährte ambulante sozialpädagogische Angebote zeigen seit vielen Jahren, dass Unterstützung, Beziehung, Verbindlichkeit und individuelle Begleitung tragfähigere Wege eröffnen als freiheitsentziehende Maßnahmen. Unter dem Leitgedanken „Betreuen statt Einsperren“ sollte Niedersachsen deshalb den Schwerpunkt klar auf präventive, ambulante und sozialpädagogische Ansätze legen und den Jugendarrest bei Schulabsentismus überwinden.
Die Jugendarrestanstalten leisten auch im Umgang mit schulabsenten jungen Menschen eine engagierte und wichtige Arbeit. Im Jahr 2025 wurden dort 335 schulabsente Schülerinnen und Schüler betreut. Die Forderung, Jugendarrest als letztes Mittel bei Schulabsentismus abzuschaffen, richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Arbeit der Fachkräfte in den Einrichtungen. Vielmehr geht es um die Frage, ob freiheitsentziehende Maßnahmen geeignet sind, Schulabsentismus nachhaltig zu bearbeiten. Kurzfristige Stabilisierung, Struktur und positive Erfahrungen können im Jugendarrest gelingen; sie entfalten jedoch häufig keine dauerhafte Wirkung, wenn nach der Entlassung keine tragfähige pädagogische Begleitung und Unterstützung im Alltag anschließt
Denn: Wenn Schule ein Ort der Zugehörigkeit und Entwicklung sein soll, brauchen wir einen Paradigmenwechsel: Weg von der ineffizienten Straflogik, hin zu echter Teilhabe, Beratung und Prävention.
Der Landtag begrüßt in diesem Sinne:
- dass sich die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes der Frage angenommen hat, die Möglichkeit des Jugendarrests bei Verstößen gegen die Schulpflicht künftig auf volljährige Personen zu beschränken und minderjährige Schüler*innen hiervon auszunehmen. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einem stärker pädagogisch, präventiv und unterstützend ausgerichteten Umgang mit Schulabsentismus vorbereitet.
- Die Handreichung „Schulabsentismus“, die einen landesweit verbindlichen Rahmen für Prävention, Intervention und Wiedereingliederung, sowie klare Begriffsdefinitionen und Handlungsempfehlungen für die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, Schulen und Lehrkräfte bereithält
- Die Stärkung multiprofessioneller Strukturen durch einen stetigen Anstieg von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, sowie die Kooperation mit Jugendhilfe und Schulträgern
- Die vielfältigen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zum Umgang mit schulabsenten Schülerinnen und Schülern
- Die Überarbeitung der Förderrichtlinie für ambulante sozialpädagogische Angebote (ASA) seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die eine langfristig verlässliche, sowie den aktuellen Entwicklungen angemessene Landesförderung geschaffen hat
- Bereits bestehende Pilotprojekte für den Umgang mit schulabsenten Schülerinnen und Schülern, wie beispielsweise das „Konzept zum Umgang mit Schulabsentismus“ der Stadt Celle, den Leitfaden der Bildungsregion Südniedersachsen „Du fehlst uns!“, das Projekt „Glashütte“ der AWO in Hannover oder das Projekt „Wendehafen“ der Jugendberufsagentur in Oldenburg
Der Landtag bittet die Landesregierung:
1. wirksame Maßnahmen fortzusetzen, weitere Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, weiterzuentwickeln und auf den Weg zu bringen, um Schulabsentismus frühzeitig zu begegnen, betroffene Kinder und Jugendliche besser zu erreichen und ihre regelmäßige Teilhabe am schulischen Leben nachhaltig zu sichern.
2. gemeinsam mit den zuständigen Ressorts und den Kommunen in einen strukturierten Dialog einzutreten, um bestehende Schnittstellen zu stärken, mögliche Synergien zu identifizieren und diese für ein abgestimmtes Vorgehen gegen Schulabsentismus nutzbar zu machen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte in den Blick genommen werden:
a. regionale Best-Practice-Beispiele sichtbar zu machen, vorzustellen und für den Transfer in andere Regionen aufzubereiten
b. In Kooperation mit Schulen, kommunaler Jugendhilfe, Beratungsstellen und z. B. Trägern der ASA pädagogisch begründete Alternativen zu stationären Sanktionen bei Schulpflichtverletzungen zu erarbeiten wie z.B. verpflichtende Beratungsgespräche, Einzelbetreuung durch Betreuungsheferinnen und -helfer, gemeinnützige Projekte oder Sozialtrainings und soziale Gruppenarbeit
c. Vor Ort Gespräche anzuregen und von dort Erkenntnisse aufzunehmen, um funktionierende Ideen zwischen den KST/den Kommunen und den Schulen Ansatzpunkte für regionale Handlungskonzepte zu identifizieren, Anregungen für mögliche Präventions- und Unterstützungspakete zu verbreiten und damit bestehende und erfolgreiche Programme gegen Schulabsentismus als Orientierung einzubeziehen und eine praxisnahe Einbindung in den Schulalltag zu befördern.
d. Ansatzpunkte für eine verbesserte multiprofessionelle Zusammenarbeit von Schule, Eltern, Jugend- und Erziehungshilfe sowie Schulsozialarbeit zu identifizieren und dabei zu prüfen, wie verbindliche Verfahrenswege, Kooperationsvereinbarungen und regionale Netzwerke zu einer gemeinsamen Fallverantwortung bei Schulabsentismus beitragen können.
3. Den Ausbau von Alternativen und die Öffnung von Schule durch eine enge Kooperation mit Angeboten der Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, wie außerschulischen Lernstandorten und Jugendwerkstätten als Schulersatzmaßnahmen sowie Pro-Aktiv-Centren (PACE), Berufseinstiegsprojekten und anderen lokalen Projekten als Beratungsstellen unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten zu fördern.
4. zu prüfen, ob und in welchem Umfang personelle Ressourcen und finanzielle Mittel, die bislang im Zusammenhang mit der Sanktionierung von Schulpflichtverletzungen gebunden sind, perspektivisch zugunsten wirksamer präventiver und pädagogischer Unterstützungsangebote umgeschichtet werden können. Ziel der Prüfung soll sein, mögliche Spielräume für eine Stärkung gelingender Konzepte wie aufsuchende sozialpädagogische Begleitung, Schulsozialarbeit, Mentoringprojekte und Elternarbeit zu identifizieren.
Begründung
Der Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen bedarf einer Stärkung präventiver Strukturen und frühzeitige Unterstützungsmaßnahmen. Aktuell werden Kinder und Jugendliche, die wiederholt dem Unterricht fernbleiben, noch zu häufig über Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgelder und nicht selten über Jugendarrest sanktioniert. Diese Praxis ist aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht nachweislich ineffektiv.
Wenn junge Menschen der Schulpflicht nicht nachkommen, sind die Gründe dafür vielfältig und individuell. Das geht über gesundheitliche Gründe (Angststörungen, Depressionen), Probleme mit dem Bildungssystem oder der Schule (z.B. Schulangst, Mobbing) bis hin zu problematischen Lebenslagen. Eine frühzeitige und schnelle Reaktion unter Einbeziehung aller Betroffenen, sowie der möglichen Faktoren und vor allem Perspektiven ist notwendig.
Der Jugendarrest als Mittel zur Durchsetzung der Schulpflicht verfehlt sein Ziel: Statt schulische Reintegration zu fördern, verstärkt er soziale Ausgrenzung und stigmatisiert die betroffenen jungen Menschen. Studien belegen, dass solche repressiven Maßnahmen eher zu einer weiteren Entfremdung von Schule und Gesellschaft führen, als zur Rückkehr in den Unterricht. Hinzu kommt, dass die Verhängung des Jugendarrests zum Teil zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Jugendlichen gegebenenfalls in einer ganz neuen Situation, eventuell sogar schon in einem Ausbildungsverhältnis. Die Zahl der verhängten Jugendarreste sinkt seit Jahren – ein deutliches Zeichen dafür, dass auch die Justiz den Arrest zunehmend als ungeeignetes Mittel ansieht und vermehrt auf ambulante sozialpädagogische Angebote setzt.
Deswegen müssen Schulen in ihrer präventiven Arbeit gestärkt werden. Dazu braucht es ein landesweit abgestimmtes Unterstützungspaket, das erfolgreiche Programme wie PRINT oder Eltern-talk systematisch zugänglich macht und nachhaltig verankert. Prävention muss vor Ort, niedrigschwellig und alltagsnah wirken – bevor junge Menschen dauerhaft den Kontakt zu Schule verlieren.
Gerade bei komplexen Problemlagen – etwa bei psychischer Belastung, familiären Schwierigkeiten oder schulbezogenen Ängsten – ist eine enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern, Jugend- und Erziehungshilfe, Sozialarbeit und gegebenenfalls Justiz von zentraler Bedeutung. Es braucht dafür klare Verfahren, verlässliche Strukturen und feste Ansprechpartner*innen. Multiprofessionelle Kooperation auf Augenhöhe – beispielsweise in Form regionaler Netzwerke oder Fallkonferenzen – kann ein Schlüssel zur erfolgreichen Begleitung betroffener Kinder und Jugendlicher sein.
Auch die Eltern benötigen Unterstützung. Schulabsentismus betrifft oft Familien, die mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert sind. Angebote wie Elterntalk, Familienberatung oder aufsuchende Sozialarbeit helfen, Vertrauen wieder aufzubauen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Statt Schuldzuweisungen braucht es stärkende, befähigende Strukturen, die Eltern als Partner in den Bildungsbiografien ihrer Kinder ernst nehmen.
Schließlich müssen für besonders schwierige Fälle pädagogisch sinnvolle Alternativen zu Sanktionen geschaffen werden (wie beispielsweise außerschulische Lernstandorte und Jugendwerkstätten als Schulersatzmaßnahmen sowie Pro-Aktiv-Centren (PACE) oder Berufseinstiegsprojekte).
Aufsuchende soziale Arbeit und eine verbindliche Verständigung mit Beratungsangeboten sowie ggf. Einzelbetreuung, Sozialtraining und soziale Gruppenarbeit können helfen, individuelle Ursachen zu klären, soziale Verantwortung zu fördern und schrittweise den Weg zurück in Bildung und Teilhabe zu ermöglichen – ohne auf Druck und Abschreckung zu setzen. Gelingende Konzepte im Umgang mit Schule vermeidenden jungen Menschen, wie aufsuchende sozialpädagogische Begleitung, Schulsozialarbeit, Mentoringprojekte und Elternarbeit sind wirksam und können langfristig Kapazitäten bei den Ordnungsbehörden freisetzen.