Antrag: Schwimmen lernen – Leben retten. Flächendeckende Unterstützung beim Schwimmenlernen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Das Vermitteln der Schwimmfähigkeit bis zum Ende der Grundschulzeit gehört zu den elementaren Aufgaben der niedersächsischen Schulen.
Im Fach Sport in der Grundschule sind im Bewegungsfeld „Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen“ klare Ziele im Kerncurriculum festgelegt. Ab der 3. Klasse soll die Bewegung im Wasser möglichst stressfrei eingeübt werden, um eine angstfreie, sichere Bewegung im Wasser als Basis des Schwimmunterrichts zu entwickeln.
Jedes Kind soll zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können und die Niveaustufe 4 des Schulschwimmpasses Niedersachsen erreichen, sodass die Kompetenzen für das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze erfüllt sind.
Die Corona-bedingten Bäderschließungen der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Defiziten im Schwimmunterricht geführt. Noch immer verfügen viele Kinder und Jugendliche über unzureichende Schwimmfähigkeiten und geringe Sicherheit im Wasser.
Hauptprobleme für die Sicherstellung des Schwimmunterrichts sind zu wenig verfügbare Schwimmzeiten für Schulen und Vereine, zunehmender Mangel an qualifizierten Lehr- und Übungsleiterinnen und -leitern, ein weiterhin hoher Sanierungsbedarf kommunaler Schwimmbäder.
Kommunen können den Betrieb vieler Schwimmbäder finanziell nicht mehr sicherstellen; einige Anlagen werden zu Spaßbädern umgewandelt und stehen dem Unterricht nicht mehr zur Verfügung.
Mit dem „Schulschwimmpass Niedersachsen“ wurde ein geeignetes Instrument geschaffen, um Lernfortschritte, Kompetenzen und Abzeichen zu dokumentieren.
Das Land hat mit dem Sportstätteninvestitionsprogramm 2025 wichtige Impulse gesetzt. Da Anträge im Umfang von 126,4 Mio. Euro eingegangen sind, zeigt sich jedoch ein deutlich höherer Gesamtbedarf, hier muss das Sondervermögen des Bundes gezielt ansetzen.
Der Landtag begrüßt
- die Programme „Startklar in die Zukunft“ und „Niedersachsen lernt Schwimmen“ (Phasen 3 und 4), die von Ende 2021 bis Ende 2023 umgesetzt wurden,
- die zusätzliche Finanzhilfe in Höhe von 1,7 Mio. Euro im Jahr 2024 zur Förderung von Schwimmkursen und zur Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern,
- das von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die politische Liste finanzierte Sportstätteninvestitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. Euro für Kommunen mit dem Schwerpunkt Lehrschwimmbecken für das Haushaltsjahr 2025 und die für den Haushalt 2026 erneut eingestellten 15 Millionen Euro für kommunale Lehrschwimmbecken. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Schwimmunterrichts und zur Sanierung kommunaler Schwimmstätten,
- dass der Bund mit der sog. Sportmilliarde ebenfalls den umfangreichen Sanierungsbedarf bei der Bäderinfrastruktur erkannt hat. Dabei macht die starke Überzeichnung des Programms deutlich, dass es erheblichen Mehrbedarf gibt und eine Aufstockung und Fortschreibung des Programmes die logische Konsequenz sein müssen, um für die Sanierung und Modernisierung von vereinseigenen und kommunalen Schwimmbädern einschließlich Lehrschwimmbecken wirksam verwendet werden zu können.
Der Landtag bittet die Landesregierung,
- auf Grundlage bereits vorliegender Daten sowie im Dialog mit Schulträgern, Kommunen und Sportverbänden eine landesweite Einschätzung zur Verfügbarkeit von Lehrschwimmbecken, Schwimmzeiten und strukturellen Engpässen im Schulschwimmen zu gewinnen,
- zu prüfen, wie auf Grundlage dieser Einschätzung bestehende Förderinstrumente für Sanierung und Neubau von Schwimmbädern – wie das zuletzt im Haushalt 2026 mit 15 Mio. Euro finanzierte Sportstätteninvestitionsprogramm – auch dafür eingesetzt werden kann, um Lehrschwimmbecken, Schwimmzeiten und qualifiziertes Personal nachhaltig zu sichern,
- die bestehenden Maßnahmen zur Qualifizierung von Lehrkräften, pädagogischem Personal und Ehrenamtlichen – insbesondere in Kooperation mit DLRG, Landesschwimmverband und LandesSportBund – weiterzuführen, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sowie den Erwerb der notwendigen Befähigung aller mit dem Schwimmunterricht betrauten Lehrkräfte als Rettungsschwimmende weiterhin verbindlich festzuschreiben. Zur Zulassung des Vorbereitungsdienstes im Fach Sport bildet der Rettungsschwimmer in Silber die zwingende Voraussetzung.
- den bestehenden Austausch zwischen Land, Kommunen, Schulen, Sportverbänden und der DLRG weiter zu stärken sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die die organisatorische Absicherung des Schwimmunterrichts stärken,
- zu prüfen, wie gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine bedarfsgerechte räumliche Ausstattung und/oder dessen Ausbau entwickelt werden kann.
Begründung
Schwimmen zu können ist lebensrettend und Voraussetzung für die sichere Teilhabe an Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Das Erlernen sicherer Schwimmfähigkeiten fördert motorische, soziale und emotionale Kompetenzen und trägt zur Gesundheitsbildung und -erhaltung bei. Nach neuesten sportpädagogischen Erkenntnissen geht es beim Schwimmen lernen nicht allein um das Erreichen eines Abzeichens, sondern um den angstfreien, freudvollen und vertrauten Umgang mit Wasser als Voraussetzung für sicheres Schwimmen.
Der Schulschwimmpass Niedersachsen ermöglicht eine moderne, kleinschrittige Lernprogression und bildet die Grundlage für das Deutsche Schwimmabzeichen. Die DLRG weist seit Jahren darauf hin, dass zu wenige Kinder sicher schwimmen können, Schwimmbäder fehlen und das ehrenamtliche Engagement unterfinanziert ist. Ihre Forderungen nach verbindlichem Schwimmunterricht, wohnortnaher Bäderinfrastruktur und Unterstützung der Ausbilderinnen und Ausbilder sind weiterhin mahnende Worte, die wir berücksichtigen und in unsere Arbeit mit aufnehmen.
Durch die gezielte Förderung des Ehrenamts, bessere Datengrundlagen, die Fortführung des erfolgreichen Sportstättenförderprogramms 2025 und einen langfristigen Masterplan für die Bäderinfrastruktur kann das Ziel erreicht werden, dass jedes Kind in Niedersachsen bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen kann.
So wird „Schwimmen lernen – Leben retten“ zu einer dauerhaften bildungs-, gesundheits- und sicherheitspolitischen Aufgabe des Landes.