Antrag: Sport stärkt – Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Sportvereine und ehrenamtliches Engagement sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Niedersachsen. Sie vermitteln demokratische Werte, fördern Integration und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das soziale Miteinander vor Ort. In den Städten und Gemeinden des Landes wird täglich sichtbar, welche Kraft im freiwilligen Engagement liegt: Menschen übernehmen Verantwortung, organisieren Gemeinschaft und tragen dazu bei, dass Zusammenhalt konkret gelebt wird. Diese Leistungen verdienen Anerkennung sowie weiterhin verlässliche politische Unterstützung und Rahmenbedingungen, die Engagement ermöglichen und erleichtern. Niedersachsen ist dabei bereits einzigartig, der LandesSportBund erhält jedes Jahr durch das Niedersächsische Sportfördergesetz 35,2 Mio. Euro. Dazu steht dem LandesSportBund noch eine variable Summe aus den Glücksspielabgaben. Niedersachsen hat damit bereits eine einzigartige, verlässliche Basis geschaffen. 

Gleichzeitig stehen Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte vor wachsenden Herausforderungen. Gesellschaftliche Entwicklungen machen auch vor dem organisierten Sport nicht halt. Der Einfluss extremistischer Strömungen, insbesondere rechtsextremistischer Akteure, stellt Vereine zunehmend vor die Aufgabe, klare Haltung zu zeigen und demokratische Werte aktiv zu verteidigen. Ebenso erfordert der Schutz vor interpersoneller Gewalt konsequente Prävention, verlässliche Strukturen und klare Verfahren, um Betroffene zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Vereine zu bewahren.

Der organisierte Sport in Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte unternommen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Programme und Initiativen zur Stärkung demokratischer Resilienz sowie zur Prävention von Gewalt leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag. Sie zeigen, dass Sportstätten nicht nur Orte der Bewegung, sondern auch zentrale Räume für Wertevermittlung und gesellschaftliche Verantwortung sind.

Zugleich wird deutlich, dass ehrenamtliches Engagement auf tragfähige strukturelle Voraussetzungen angewiesen ist. Bürokratische Anforderungen und komplexe Verfahren können Engagement erschweren. Deshalb kommt es darauf an, Rahmenbedingungen praxisnah auszugestalten und Engagement gezielt zu fördern.

Ein zukunftsfähiges Ehrenamt baut auf starken bestehenden Strukturen auf und entwickelt sich dynamisch weiter. Niedersachsen verfügt bereits über vielfältige Ansätze, an die angeknüpft werden kann. Diese gilt es weiter zu stärken, zugänglich zu machen und gezielt weiterzuentwickeln, wo sich neue Anforderungen ergeben. Auf dieser Grundlage kann das Ehrenamt auch künftig seine zentrale Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen wirksam entfalten.

 

Der Landtag begrüßt

  1. die Autonomie des Sports und damit auch die große Verantwortung, die der LandesSportBund wahrnimmt und täglich lebt,
  2. die 789 Maßnahmen, die in diesem Haushaltsjahr durch den LandesSportBund über die 47 Sportbünde des Landes bewilligt werden können. Durch die Erhöhung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2026 können somit insgesamt 19,35 Millionen Euro als Sportstättenbaufördermittel zur Verfügung gestellt werden,
  3. die Initiative „Sport mit Courage“ des LandesSportBundes Niedersachsen, extremistische, vor allem rechtsextremistischen Bestrebungen im organisierten Sport effektiv zu begegnen und diese zu bekämpfen, sowie die Sportvereine bei ihrem aktiven Einsatz für Demokratie, Vielfalt und ein respektvolles Miteinander zu unterstützen,
  4. den Beschluss der 53. Sportministerkonferenz vom 19. März 2026 auf Norderney zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine. Es ist unerlässlich, den Bürokratieabbau für das Ehrenamt weiter voranzutreiben. Dafür bedarf es eindeutiger steuergesetzlicher Regelungen, die auf Betreiben der niedersächsischen Landesregierung im Beschluss der SMK angeregt wurden,
  5. die Fortführung und Weiterentwicklung des Programms „Beweg was!“ zur demokratiestärkenden Jugendarbeit im Sport und damit die politische Bildung, Teilhabe und das Engagement junger Menschen in den Sportvereinen nachhaltig zu stärken,
  6. den Aufbau der Koordinierungsstelle Ehrenamt und Engagement in der Niedersächsischen Staatskanzlei und die enge Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Landesbeirat für Ehrenamt & Engagement – Niedersachsen-Ring, 
  7. die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte in den vergangenen Jahren und einer Steigerung der Verbreitung um 350 Prozent auf 47.000 Benutzerinnen und Benutzer,
  8. dass das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) und der LandesSportBund Niedersachsen ihren ursprünglich nur bis Ende 2024 datierten Kooperationsvertrag für das Sportprojekt „Vielfalt in Bewegung!“ auf unbestimmte Zeit verlängert haben.

     

Der Landtag bittet die Landesregierung,

  1. Sportvereine über den LSB durch gezielte Informations- und Beratungsangebote zu unterstützen und bestehende Strukturen weiter zu stärken, insbesondere im Umgang mit extremistischen Bestrebungen, zum Schutz möglicher Betroffener sowie bei der Prävention und Bekämpfung interpersoneller Gewalt oder Belästigung, 
  2. das Konzept „Prävention sexualisierter Gewalt (PSG)“ der Sportjugend Niedersachsen für die flächendeckende Prävention gegen interpersonelle Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Belästigung oder ähnlichen Verhaltens zu unterstützen, 
  3. Anzeige-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Vereine systematisch mit dem Niedersachsen-Ring zu überprüfen und beim Abbau unnötiger Doppelstrukturen zu unterstützen, 
  4. daran festzuhalten, dass für Vereine und ehrenamtlich Engagierte bei steuerrechtlichen Verfahren feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen und diese Verfahren für gemeinnützige Sportvereine möglichst einfach, zeit- und praxisnah ausgestaltet werden,
  5. Förderungen für das bürgerschaftliche Engagement langfristig sicherstellen. Dabei kann insbesondere der unbürokratischen, schnellen und kurzfristigen Mikroförderung eine Schlüsselrolle als Förderinstrument zukommen,
  6. die Förderung von Investitionen in vereinseigene Sportstätten unter Berücksichtigung der haushalterischen Rahmenbedingungen auch im kommenden Haushalt auf einem verlässlichen Niveau fortzuführen und damit die Handlungsfähigkeit der Sportvereine nachhaltig zu sichern,
  7. die Teilhabe von Frauen an Führungs- und Entscheidungspositionen im organisierten Sport durch Qualifizierungs-, Coaching- und Mentoringangebote über den LSB weiter zu stärken,
  8. die ehrenamtlichen Strukturen resilient zu gestalten, weiterzuentwickeln und öffentlich zu würdigen. Dazu soll noch in diesem Jahr ein erster landesweiter Ehrenamtskongress veranstaltet, der niedersächsische Ehrenamtspreis fortgesetzt und der Tag des Ehrenamtes angemessen gewürdigt werden, 
  9. den Mindestumfang für den Erhalt der Ehrenamtskarte Niedersachsen von bislang 5 Stunden pro Woche auf 3 Stunden bzw. von 250 Stunden auf 150 Stunden jährlich abzusenken, um die Zugänglichkeit für alle Ehrenamtlichen deutlich zu erhöhen und dabei bewusst auf eine vertrauensbasierte Handhabung zu setzen,
  10. darauf hinzuwirken, dass bei der Ausgabe der Juleica-Karte, ohne erneute Antragsstellung, auch die Ehrenamtskarte ausgegeben wird.

 

Begründung

Der Sport in Niedersachsen ist in seiner Breite und Vielfalt ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Der LandesSportBund (LSB) als Dachverband von rund 9.000 Sportvereinen verzeichnet nach den Rückgängen während der Corona-Pandemie wieder steigende Mitgliederzahlen und erreicht aktuell etwa 2,7 Millionen Menschen. Die Strukturen des organisierten Sports leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zugleich basiert der organisierte Sport in Niedersachsen auf dem Prinzip der Autonomie, die mit einer besonderen Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung und das demokratische Miteinander einhergeht.

Vor diesem Hintergrund ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Niedersächsische Landesregierung auf der Sportministerkonferenz eine Initiative ergriffen hat, die auf eine rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung gemeinnütziger Sportvereine abzielt. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 hat bestehenden Handlungsbedarf deutlich gemacht. Eine Wahlmöglichkeit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung kann Vereinen die notwendige Planungssicherheit geben und ihre Arbeit spürbar entlasten. Zugleich bleibt der Abbau bürokratischer Hürden eine zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes ehrenamtliches Engagement.

Mit der Initiative „Sport mit Courage“ hat der LandesSportBund Niedersachsen ein wirkungsvolles Instrument zur Stärkung demokratischer Werte im Sport etabliert. Angesichts zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und extremistischer Entwicklungen kommt solchen Programmen eine besondere Bedeutung zu. Sie unterstützen Vereine dabei, klare Haltung zu zeigen und aktiv für Demokratie, Vielfalt und ein respektvolles Miteinander einzutreten.

Ergänzend verdeutlicht das Programm „Beweg was!“ zur demokratiestärkenden Jugendarbeit im Sport, dass Sportvereine wichtige Orte politischer Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe sind. Insbesondere junge Menschen erhalten hier niedrigschwellige Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen, Selbstwirksamkeit zu erfahren und demokratische Prozesse konkret zu erleben. Die Fortführung dieser Programme stärkt die zivilgesellschaftliche Basis nachhaltig.

Auch die Sportstättenförderung ist ein zentraler Baustein für einen leistungsfähigen organisierten Sport. Die bewilligten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Modernisierung der Infrastruktur. 

Gleichzeitig stehen Sportvereine vor wachsenden Herausforderungen. Insbesondere der Umgang mit extremistischen, vor allem rechtsextremistischen Bestrebungen erfordert klare Haltung und Unterstützung. Der organisierte Sport verfügt bereits über tragfähige Ansätze, diese gilt es weiter zu stärken und in der Breite zu verankern.

Der Schutz vor interpersoneller Gewalt im Sport erfordert darüber hinaus eine konsequente und flächendeckende Präventionsarbeit. Die Programme der Sportjugend Niedersachsen bieten hierfür eine etablierte Grundlage. Entscheidend ist, dass insbesondere der Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch verbindliche Schutzkonzepte, klare Verfahrensabläufe und qualifizierte Ansprechpersonen flächendeckend gewährleistet wird.

Neben diesen inhaltlichen Herausforderungen bestehen strukturelle Handlungsbedarfe. Mit der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt liegt ein tragfähiger Rahmen vor, der insbesondere auf Entbürokratisierung, Digitalisierung und verbesserte Förderstrukturen abzielt. Diese Ansätze gilt es konsequent weiterzuentwickeln und stärker an der Praxis der Vereine auszurichten. Das „Konzept zur Stärkung der Zivilgesellschaft in Niedersachsen“ der Landesregierung ist hier ein wichtiger, erster Schritt.

Bürokratische Anforderungen und komplexe Verfahren stellen weiterhin eine Belastung für viele Vereine dar. Vereinfachte Verfahren, eine enge Abstimmung mit dem LandesSportBund sowie klare Zuständigkeiten können dazu beitragen, ehrenamtliches Engagement spürbar zu entlasten. Verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den zuständigen Behörden sind hierbei ein zentraler Baustein.

Trotz steigender Frauenanteile in den Mitgliedschaften des organisierten Sports sind Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Der LandesSportBund Niedersachsen hat deshalb verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in Leitungsfunktionen auf den Weg gebracht, darunter individuelle Coachingangebote und weitere Instrumente zur Personal- und Führungskräfteentwicklung. Diese Ansätze leisten einen wichtigen Beitrag dazu, vorhandene Potenziale besser zu erschließen und mehr Frauen für ehrenamtliche und hauptberufliche Führungsverantwortung im Sport zu gewinnen.

Die Anerkennung und Förderung des Ehrenamts bleibt eine zentrale Aufgabe. Die Ehrenamtskarte ist ein bewährtes Instrument, das sich bereits in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt hat. Die Anzahl der Karteninhaberinnen und -inhaber hat sich seit drei Jahren um 350 Prozent erhöht. Auch die Anzahl der anbietenden „Vergünstiger“ hat sich um ein Mehrfaches gesteigert. Damit in Zukunft aber noch mehr Engagierte die Ehrenamtskarte nutzen können, befürwortet der Niedersächsische Landtag eine Weiterentwicklung hin zu mehr Zugänglichkeit. Zusätzliche Anreize können dazu beitragen, neue Zielgruppen zu erschließen, weitere „Vergünstiger“ zu gewinnen und bestehendes Engagement zu stärken.

Mit dem Beschluss des Konzepts „Stärkung der Zivilgesellschaft“ zu Beginn dieses Jahres einerseits und der „Engagementstrategie“ im Herbst 2025 andererseits hat die Niedersächsische Landesregierung ihren Handlungsrahmen klar definiert. Dabei wurden bereits viele Punkte mit Blick auf das bürgerschaftliche Engagement umgesetzt, wie z.B. die Einführung einer Koordinierungsstelle Ehrenamt und Engagement in der Staatskanzlei und die Einführung neuer Arbeitsstrukturen mit dem Beirat für das Ehrenamt, den Niedersachsen-Ring.

Die bereits in den beiden Konzepten angekündigte und kurzfristig eingeführte Mikroförderung durch das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zeigt, wie groß der Bedarf des Ehrenamts an einer solchen schnellen und unbürokratischen Förderung ist. Dabei gilt der Dank insbesondere auch der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA), die als Kooperationspartner dem Land zur Verfügung stehen

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung und Entlastung des Ehrenamts ist die Vereinfachung bestehender Anerkennungsinstrumente. Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica) erfüllen bereits heute die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte. Die Einführung einer automatischen Ausgabe der Ehrenamtskarte bei der Vergabe der Juleica kann doppelte Antragsverfahren vermeiden und bürokratische Hürden spürbar reduzieren. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, insbesondere aus Schleswig-Holstein, zeigen, dass solche Verfahren praxistauglich umgesetzt werden können und zu einer höheren Akzeptanz sowie Nutzung entsprechender Angebote beitragen.

Insgesamt zeigt sich, dass der organisierte Sport und das bürgerschaftliche Engagement in Niedersachsen auf einem stabilen Fundament stehen, zugleich aber eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen erforderlich ist, um den vielfältigen Anforderungen auch künftig gerecht zu werden.

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