Antrag: Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

In der 19. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag nach fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) eingesetzt. Diese hat einen Bericht erstellt, der am 13. Juli 2021 von Bundesinnenminister Horst Seehofer und dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, vorgestellt wurde.

Die Anliegen der Minderheit werden auf Bundesebene im Beratenden Ausschuss für Fragen deutscher Sinti und Roma beim Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgebracht.

Die nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti und Roma wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lange geleugnet. Die UKA hat das Unrecht nach 1945 intensiv untersucht. 

Der Landtag Niedersachsen verurteilt jede Form von Hass und Hassreden gegen Sinti und Roma sowohl oberhalb als auch unterhalb der rechtlichen Strafbarkeitsgrenze. Es muss klar sein, dass Antiziganismus in Deutschland und Niedersachsen keinen Platz hat. Jeder Versuch, die Würde eines Angehörigen der Gemeinschaft der Sinti und Roma infrage zu stellen, stellt das freiheitliche Gemeinwesen unseres Landes insgesamt infrage. Der Kampf gegen Antiziganismus ist daher eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Das fortgesetzte Unrecht, welches Sinti und Roma nach 1945 in beiden deutschen Staaten angetan wurde, hat die Bundesrepublik Deutschland durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 24.10.2022 als „Zweite Verfolgung“ öffentlich anerkannt. Er bat die Gemeinschaft der Sinti und Roma im Namen der Bundesrepublik Deutschland um Vergebung. 

 

I. Der Landtag stellt fest:

Der Landtag Niedersachsen verurteilt und wendet sich gegen jede Form von Antiziganismus.

 

II. Der Landtag Niedersachsen begrüßt

  1. den Bericht der UKA „Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation“
  2. die in dem Bericht erhobene Forderung nach einem Perspektivwechsel in der Gesellschaft, die Bedrohungen von Sinti und Roma durch Rassismus anerkennt
  3. die „Gemeinsame Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas zur Vermittlung von Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in Schulen“ so wie die KMK-Empfehlungen zu Minderheiten aus dem Dezember 2024
  4. den Austausch von Polizei und zivilgesellschaftlichen (Selbst-)Organisationen, etwa im Rahmen der Initiative Polizeischutz für die Demokratie, sowie die bestehende Zusammenarbeit der Polizei mit dem Landesverband der Sinti und Roma in Niedersachsen.

III. Der Landtag bittet die Landesregierung,

  1. weiterhin jeder Form des Antiziganismus schon im Entstehen entschlossen entgegenzutreten; 
  2. die Antiziganismusdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) anzunehmen und die Annahme der IHRA-Definition allen öffentlichen Institutionen zu empfehlen;
  3. der ständigen Bund-Länder-Kommission Antiziganismus die notwendige Unterstützung zuzusichern und zu gewähren, 
  4. eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Antiziganismus und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Sinti und Roma in Niedersachsen zu entwickeln, den Beispielen aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg Hamburg und Bremen folgend;
    Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: 
  5. die Bildungsungleichheit im Schulsystem abzubauen, indem die Implementierung von Modellprojekten nach dem Vorbild der Hamburger oder ostfriesischen Bildungsberater*innen geprüft wird. Dabei sollen langjährige pädagogische Vertrauensverhältnisse in Zusammenarbeit mit den Selbstorganisationen etabliert werden.
  6. angelehnt an die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz dafür Sorge zu tragen, dass Schulen die Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma im Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten intensivieren.

 

  1. bei Beteiligungsformaten auf Landesebene für Kinder und Jugendliche auf die Teilhabe von Sinti und Roma hinzuwirken
  2. im Rahmen eines runden Tisches in Koordination des Landesverbandes für Roma und Sinti (Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.) auf Landesebene die vorhandenen Strukturen zu begleiten;
  3. eine zivilgesellschaftliche unabhängige Monitoringstelle „Melde- und Informationsstelle Antiziganismus“ für Niedersachsen einzurichten und mit den notwendigen Mitteln auszustatten, möglichst in Trägerschaft einer Selbstorganisation;
  4. zu prüfen, wie eine Struktur geschaffen werden kann, die die Strategie zur Bekämpfung von Antiziganismus koordiniert und die Sichtbarkeit des Lebens der Sinti und Roma fördert;
  5. die bundesweite Aktionswoche gegen Antiziganismus und für das Leben von Sinti und Roma in Deutschland zu begehen und zu fördern;
  6. die kritische Auseinandersetzung mit Antiziganismus in Vergangenheit und Gegenwart in der Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbehörden und der Justiz weiterhin zu unterstützen;
  7. die Partizipation von Sinti und Roma gezielt zu fördern und Verbände und Selbstorganisationen bei der Durchsetzung von gesellschaftlicher Teilhabe weiterhin zu unterstützen;
  8. die bestehende politische Bildungsarbeit in Kooperation mit den Selbstorganisationen der Sinti und Roma zu stärken; 
  9. das Gedenken an die durch das NS-Regime verfolgten und ermordeten Sinti und Roma wachzuhalten und die Gedenk-, Erinnerungs- und Bildungsarbeit unter Beteiligung der Minderheit weiter zu fördern und temporäre Ausstellungen und Vermittlungsformen aus Perspektive von Sinti und Roma weiter zu unterstützen;
  10. die im Nationalsozialismus meist faktisch mit der Einziehung von deutschen Ausweispapieren erfolgten Ausbürgerungen von deutschen Sinti und Roma, die nach 1945 fortgeführt oder nur unter erschwerten Voraussetzungen revidiert wurden, als Unrecht anzuerkennen und Ausmaß und Folgen durch wissenschaftliche Hearings innerhalb des unter Punkt 5 genannten Runden Tisches oder durch die Beauftragung von geeigneten Wissenschaftler*innen für die Betroffenen und ihre Nachkommen historisch aufzuarbeiten; 
  11. auf Bundesebene darauf hinzuwirken, wie im nationalen, europäischen und internationalen Flüchtlingsrecht vorgesehen, dass dafür Sorge getragen wird,
  12. dass in ausländerrechtlichen Verfahren von Roma Diskriminierungserfahrungen in Herkunftsstaaten im Rahmen staatlicher Strukturen und im Alltag Beachtung finden;
  13. dass die Ausländerbehörden für die Geschichte und spezifische Vulnerabilität der Minderheit sensibilisiert werden;
  14. bei Straftaten aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen und Zielen regelmäßig von einer Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO abzusehen bzw. bei Privatklagedelikten das öffentliche Interesse an einer Anklageerhebung i.S.v. § 376 StPO zu bejahen;
  15. noch in der aktuellen Wahlperiode und von da an alle vier Jahre einen regelmäßigen Bericht über den Stand der Bekämpfung von Antiziganismus in Niedersachsen vorzulegen.

Begründung

Die Arbeit der Verbände der Sinti und Roma für Demokratie und den Rechtsstaat verdient eine besondere Würdigung. Dank ihres Engagements wurde die Aufklärung über die vor 1945 begangenen Verbrechen an Sinti* und Roma vorangetrieben und die systematische Verweigerung von Bürger*innen- und Menschenrechten während der „Zweiten Verfolgung“ aufgedeckt. Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma gab entscheidende und unverzichtbare Impulse für die Entnazifizierung und Demokratisierung der Gesellschaft. Sie leistet bis heute wertvolle Bildungsarbeit. Auch zur Überwindung von Antiziganismus ist das Engagement von Selbstorganisationen unverzichtbar.

Ziel dieses Antrages ist es, das gesellschaftliche Bewusstsein für unsere Geschichte in Bezug auf das Leben von Sinti und Roma zu schärfen und ihre kulturellen Leistungen und ihre Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft anzuerkennen.

Der Bundestag hat einen interfraktionellen Beschluss gefasst, der die Handlungsempfehlungen der UKA aufgreift (Drucksache 20/9779).

Diesen nehmen wir zum Anlass für weitere Schritte auf der Landesebene: Wir müssen ein Bewusstsein für die Ursachen, Mechanismen, Auswirkungen und die notwendige Ächtung des Antiziganismus schaffen und stärken, vor ihm warnen und sichtbar gegen ihn eintreten.

Antiziganismus beschränkt sich nicht auf rechtsextreme Kreise. Der Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ kommt 2023 zu dem Ergebnis, dass antiziganistische Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft verankert sind. Demnach sind Sinti und Roma die am stärksten abgelehnte Minderheit in Deutschland.

Der Jahresbericht der bundesweiten Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) 2023 kommt zu dem Ergebnis, dass von 1200 dokumentierten Fällen antiziganistischer Diskriminierung etwa ein Viertel auf institutioneller Ebene stattfand. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein.

In besonderer Weise sollte in Schule und Lehrer*innenausbildung sowie -fortbildung für das Thema Antiziganismus sensibilisiert werden. Außerdem sind Besuche von außerschulischen Lern- und Gedenkorten und persönliche Begegnungen mit Sinti und Roma zu fördern, die Mitwirkung von Vertreter*innen der Selbstorganisationen der Sinti und Roma an Bildungsplänen und Schulbüchern zu ermöglichen und unabhängige Beschwerdestellen für alle Schulformen und in Ausbildungsbetrieben einzurichten.

Am runden Tisch soll zu unterschiedlichen Themen gearbeitet werden, unter Beteiligung der verschiedenen Ministerien, zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, der Wissenschaft und der Verbände. Ziel ist es, langfristig antiziganistische Einstellungen in Behörden und Gesellschaft abzubauen. Ein weiteres Ziel ist, die begangenen Ungerechtigkeiten systematisch aufzuarbeiten und Themengebiete zu erfassen in denen eventuell weitere Maßnahmen notwendig sind. Das Modell sollte auch den Kommunen zur Nachahmung vorgeschlagen werden, hier dann unter Beteiligung lokaler Akteur*innen und Verbände.

Mehrere Landeszentralen für politische Bildung und einige Landesinstitute für Lehrer*innenbildung und Schulentwicklung bieten Informationen und Veranstaltungen zu Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma an. Sie sind, ebenso wie Selbstorganisationen, wichtige Partner*innen der Schulen. Diese Partnerschaften gilt es zu stärken und auszuweiten. 

In Betracht kommt die Prüfung, ob der strafrechtliche Schutz der Sinti und Roma gegen Hasskriminalität hinreichend gegeben ist und gemeinsam mit dem Bund auf die Einführung von Verlaufsstatistiken hingewirkt werden kann.

  1. ^

  2. ^

Zurück zum Pressearchiv