Michael Lühmann: Rede zum Disziplinarrecht (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Rede Michael Lühmann© Plenar TV

TOP 4 Gesetzentwurf der Landesregierung zum Disziplinarrecht     

- Es gilt das gesprochene Wort - 

"Es gibt Gesetzesnovellen, die sollen unmittelbare Wirkung entfalten, wie das Klimagesetz, das Windbeteiligungsgesetz oder die Novelle der Bauordnung. Und dann gibt es Gesetzesnovellen, die sollen eher präventiv wirken und möglichst nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen.

Eine solche Novelle haben wir hier vorliegen und wir haben es uns aus dem Wissen um die Sensibilität des Gesetzes nicht einfach gemacht. Verfassungsfeinde so schnell wie - rechtssicher - möglich aus dem Dienst zu entfernen, bleibt das Ziel und es gilt wie so oft das Struck‘sche Gesetz, wonach kein Gesetzentwurf so beschlossen wird, wie er eingebracht wurde. Von daher mein Dank für die intensiven Beratungen und die noch vorgenommenen, zielführenden Klarstellungen.

Der heute vorliegende Entwurf bleibt im Kern bei der richtigen Entscheidung, die Disziplinarklage durch eine behördliche Disziplinarverfügung zu ersetzen, die einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung vollständig zugänglich bleibt. Auch bleiben wir bei der Möglichkeit der Regelung zur amtsärztlichen Inaugenscheinnahme. Gerade hier haben wir nochmals Rahmen und Planken für diese Möglichkeit gestärkt, überdies auf Verfassungsfeindschaft fokussiert, den Rechtsschutz und die Rolle der Personalvertretung gestärkt und nicht zuletzt den gegenseitigen Austausch mit dem Verfassungsschutz klar geregelt.

Vor dem Hintergrund bin ich ernsthaft irritiert, wie leicht es sich die CDU gemacht hat und welche Geschütze hier aufgefahren wurden: Von einem Misstrauensvotum war die Rede, von Fleischbeschau. Der Kollege Bock fühlte sich gar, und ich finde das ungehörig, „an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte erinnert“ und verstieg sich zu der Aussage „wer in diesem Lande nicht linientreu ist - ob nun das nun ganz rechts oder ganz links sein mag -, muss befürchten, dass er sozusagen unter eine Fleischbeschau fällt.“

Herr Kollege, es tut mir leid, dass ist argumentativ so weit unterhalb einer Nulllinie, dass mir die Worte dafür noch heute fehlen. Immer nur Skandal brüllen, eskalieren, aber keine eigenen Antworten auf bundesweit steigende Fälle - ganz ernsthaft, wer so in Debatten geht, der will keine Debatte, dem geht es nicht um Inhalte, dem geht es nicht um die Frage des richtigen Weges, dem geht es einzig und allein um billigen Applaus für unredlichen politischen Budenzauber.

Gleiches gilt für den ewigen Misstrauensvorwurf. Absurd, von einer Partei, die im Bund den Verfassungsschutz auf Buchläden loslässt, die im Land selbst Sportvereine regelhaft auf Verfassungstreue prüfen will. Und wie kann man eigentlich vor Misstrauen warnen und zugleich Behörden unterstellen, sie könnten das neue Recht missbrauchen. Sie müssen das doch einmal zu Ende denken und Argumente auf Konsistenz prüfen.

Um es kurz zu machen, natürlich vertrauen wir unseren Beamt*innen und Angestellten, natürlich haben wir eine besondere Fürsorgepflicht, natürlich ist das Disziplinarrecht ein scharfes Schwert, das nicht leichtfertig gezogen werden darf. Am Ende gilt, was das Bundeskriminalamt in der Anhörung vorgebracht hat: Dass „das Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und die Integrität der Bediensteten von großer Bedeutung für die Autorität und Akzeptanz in der Bevölkerung ist (…) und dass bereits Einzelfälle extremistischen Verhaltens das Vertrauen der Bevölkerung nachhaltig erschüttern.“

Und das gilt dann eben auch für das Tragen verfassungs-feindlicher Tattoos. Nicht erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist klargestellt, dass das, insbesondere in rechtextremen Kreisen existierende, Bekenntnis per verfassungsfeindlicher Tätowierung erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue begründet.

So wenig wir hinter die Stirn von Menschen schauen wollen, so klar muss doch sein, dass beim Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte hier der Dienstherrin zugestanden werden muss, diesen Umstand nach richterlicher Zustimmung beweissicher zu erheben und einer Disziplinarverfügung beizulegen. Was wäre denn Ihr Vorschlag?

Die Regel ist doch ganz einfach, wer Beamtin oder Beamter im niedersächsischen Landesdienst sein möchte, trägt einfach keine NS-Symbolik oder andere verfassungsfeindliche Symbole auf dem Körper. Und tut er oder sie es doch, dann muss das in eng und klar beschriebenen disziplinarrechtliche Konsequenzen münden können. Und wer im Dienst für dieses Land dessen demokratische Grundfesten angreift, der muss mit harten Konsequenzen rechnen: Zügig, verhältnismäßig und rechtssicher.

Nicht mehr und nicht weniger regeln wir hier heute als Gesetzgeber und das ist in aller ernsthaften Abwägung gut so und nichts für politischen Klamauk und den Griff in die dunkelsten Mottenkisten politischer Debatte."

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