Nadja Weippert: Rede zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen
TOP 11 – Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vermessungswesen
- Es gilt das gesprochene Wort -
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das niedersächsische amtliche Vermessungswesen in die Zukunft geführt werden. Wie es der Name schon sagt, ist das Vermessungswesen dafür zuständig, Niedersachsen zu „vermessen“. Damit wird die Funktion einer öffentlichen Aufgabe erfüllt, mit der die meisten Menschen wenig zu tun haben, die aber das wortwörtliche „Fundament“ Niedersachsens sichert.
Vermessungsdaten werden unter anderem benötigt, um Bau-, Städte- und Straßenplanungen voranzubringen. Diese Daten finden sich dann beispielsweise im Liegenschaftskataster, mit dem die Flurstücke in einem Gebiet abgebildet werden.
Als Grundlage der Grundbuchämter sind Vermessungen zudem zentral für das Bauwesen in Niedersachsen.
Um unser Vermessungswesen auf dem aktuellen Stand der Zeit zu halten, stellen wir mit diesem Gesetzentwurf unter anderem eine schnelle Bearbeitung von Vermessungsaufträgen sicher. Zudem modernisiert der vorliegende Gesetzentwurf die Arbeit des Vermessungswesens, indem er den neuen, einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug einführt.
Vereinfacht gesprochen kombiniert dieser Raumbezug geometrische und physikalische Informationen über die Erdoberfläche. Damit können abseits der klassischen Verwertung von Vermessungsdaten auch menschlich verursachte Veränderungen der Erdoberfläche dokumentiert werden, wie z. B. die durch den Klimawandel.
Auch die Datengrundlage im Vermessungswesen wird also upgedatet.
Um die Entbürokratisierung voranzubringen, sollen offene Geobasisdaten geschaffen werden, mit denen beispielsweise Forschung betrieben werden kann. Diese Daten sollen dann auch komplett ohne Verwaltungsverfahren verfügbar sein, so dass etwaige langwierige Anfragen bei den zuständigen Behörden künftig der Vergangenheit angehören.