Swantje Schendel: Rede zur Jugendhilfe (Gesetzentwurf der Landesregierung)
TOP 5 Gesetzentwurf der Landesregierung zur Jugendhilfe
- Es gilt das gesprochene Wort -
„In Jugendhilfeausschüssen wird über das Leben von Kindern und Jugendlichen entschieden. Da müssen wir uns doch ehrlich fragen: Wer sitzt dort am Tisch? Wer kann Erfahrungen einbringen? Und wer hört zu, wenn junge Menschen sagen: So fühlt sich Jugendhilfe für uns an?
Genau darum geht im Ausführungsgesetz zum SGB 8.
Gute Jugendhilfe entsteht, wenn diejenigen gehört werden, die wissen, was Kinder, Jugendliche und Familien im Alltag brauchen. Wir bringen die Strukturen der Jugendhilfe in Niedersachsen deshalb auf die Höhe der Zeit: inklusiver, vielfältiger und beteiligungsorientierter. Das ist die Konsequenz aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und aus einem einfachen Grundsatz: Wer über junge Menschen spricht, muss junge Menschen und ihre Vertretungen auch strukturell einbeziehen.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat uns einen klaren Auftrag gegeben: mehr Beteiligung, mehr Inklusion, mehr Schutz, mehr Rechte für junge Menschen. Und wir sorgen jetzt dafür, dass dieser Auftrag nicht im Bundesgesetzblatt stehen bleibt, sondern in den Gremien vor Ort ankommt. Denn Wer Jugendhilfe wirksam steuern will, braucht nicht weniger Perspektiven am Tisch, sondern die richtigen.
Deshalb ist es richtig, dass selbstorganisierte Zusammenschlüsse junger Menschen wie Jugendparlamente oder Selbstvertretungen junger Menschen aus Wohngruppen künftig in Jugendhilfeausschüssen vertreten sein sollen. Deshalb ist es richtig, Schulsozialarbeit stärker einzubinden. Deshalb ist es richtig, die Perspektiven von jungen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen sichtbarer zu machen. Und deshalb ist es richtig, im Landesjugendhilfeausschuss auch die Expertise aus Inklusion, Eingliederungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Ombudschaft und Kinder- und Jugendforschung zu stärken.
Und ich verstehe, dass die Vergrößerung der Jugendhilfeausschüsse nicht überall auf Gegenliebe stößt, gerade in Zeiten, wo viele auf schnellere Entscheidungen und Prozesse drängen. Aber das ist kein Argument gegen Beteiligung. Das ist ein Auftrag, Beteiligung gut zu organisieren.
Gelegentliche Einladungen reichen eben einfach nicht. Beteiligung darf nicht davon abhängen, ob ein Thema gerade auf die Tagesordnung passt oder ob jemand zufällig eingeladen wird. Untersuchungen zu Jugendhilfeausschüssen in Niedersachsen zeigen deutlich, dass Beteiligung junger Menschen bislang viel zu oft gar nicht oder nur punktuell stattfindet. Genau diese Lücke, dieses Demokratiedefizit, das schließen wir jetzt.
Nichtsdestotrotz reicht Beteiligung allein per Gesetz natürlich auch nicht. Vor Ort braucht es weiterhin gute Satzungsregeln, faire Benennungsverfahren, verständliche Vorlagen, barrierearme Sitzungen und eine Umsetzung, die auch junge Ehrenamtliche wirklich mitnimmt.
Auch die Inklusionsperspektive müssen wir weiter im Blick behalten. Mehrere Stellungnahmen machten deutlich: Inklusion darf nicht nur auf Landesebene vorkommen. Sie muss auch vor Ort in den kommunalen Ausschüssen stärker verankert werden.
Aber öffentliche Gesamtverantwortung und starke freie Jugendhilfe sind kein Widerspruch. Sie sind der Normalfall guter Kinder- und Jugendhilfe. Entscheidend ist jetzt nicht, diese Novellierung kleinzureden, sondern sie vor Ort gut umzusetzen –klar, entschlossen und inklusiv."