Pressemeldung Nr. 185 vom

„Abitur darf nicht an Busfahrkarten scheitern“ - Grüne fordern Sozialfonds des Landes für Schülerbeförderungskosten

„Es kann nicht sein, dass das Abitur oder der Besuch einer Berufsfachschule daran scheitert, dass sich die Eltern die Bus- und Bahnfahrkarten nicht leisten können“, so Ina Korter.

Die Landtagsgrünen setzen sich dafür ein, dass Bus- und Bahnfahrkarten für den Schulweg für Kinder bedürftiger Eltern künftig auch für das 11. bis 13. Schuljahr kostenfrei werden. Dafür müsse das Land einen Sozialfonds einrichten, fordert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ina Korter heute (Mittwoch) in Hannover. "Es kann nicht sein, dass das Abitur oder der Besuch einer Berufsfachschule daran scheitert, dass sich die Eltern die Bus- und Bahnfahrkarten nicht leisten können", so Korter.

Bisher werden die Schülerbeförderungskosten lediglich bis zur 10. Klasse übernommen. In der Sekundarstufe II müssen die Kosten in der Regel selbst getragen werden.

Vor allem in ländlichen Gebieten mit oft großen Entfernungen zum Gymnasium oder zur Berufsschule koste die Monatskarte schnell 50 Euro und mehr, so Korter. Bei einer Pauschale für die Schülerbeförderung von rund 20 Euro im Arbeitslosengeld II könnten es sich viele Eltern einfach nicht leisten, von den ohnehin knappen Sätzen zusätzlich jeden Monat noch 30 Euro und mehr für die Fahrkarte abzuzweigen.

Ina Korter: "Die Konsequenz ist dann leider oft, dass Kinder armer Eltern den besseren Bildungsabschluss nicht machen können. Das ist nicht nur sozial- und bildungspolitisch skandalös, das ist auch wirtschaftspolitisch dumm, weil wir gut ausgebildete junge Fachkräfte dringend brauchen".

In der Juli-Sitzung des Landtages war die von betroffenen Eltern aus dem Landkreis Hildesheim in einer Petition geäußerte Bitte nach Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das 11. bis 13. Schuljahr  noch von der CDU/FDP-Mehrheit abgelehnt worden.

Ein Sozialfonds des Landes kann nach Meinung der Grünen aber nur eine Übergangslösung sein, bis die entsprechenden Pauschalen im Arbeitslosengeld II und anderen Leistungsgesetzen des Bundes angehoben seien.

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