Pressemeldung Nr. 393 vom

Gerichtsentscheid in der Hauptsache zulassen – Viererlei Recht macht Verfahren schlecht:Anordnung des Gorleben-Sofortvollzugs nicht möglich

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander aufgefordert, eine Anordnung zum Sofortvollzug des Antrags der Bundesregierung auf Weiterbau in Gorleben zu unterlassen.

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander aufgefordert, eine Anordnung zum Sofortvollzug des Antrags der Bundesregierung auf Weiterbau in Gorleben zu unterlassen. "Die Gerichte müssen jetzt die Möglichkeit erhalten, über die Klagen des Grafen Bernstorff, des Elbfischers, der Kirche und von Greenpeace zu entscheiden", sagte der Grünen-Politiker am Montag (heute) in Hannover. Die Landesregierung sollte auch in dieser hoch umstrittenen Frage das Prinzip der Gewaltenteilung achten.

Die Begründung für eine Anordnung auf Vollzug würde zudem auf erhebliche rechtliche Schwierigkeiten stoßen, sagte Wenzel. In der heutigen Unterrichtung des Umweltausschusses im Landtag habe das Ministerium mitgeteilt, dass die Anordnung des Sofortvollzugs nur im "öffentlichen Interesse" erfolgen könne. Verhandelt werde aber über einen alten Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983, der seinerzeit mit der "gewerblichen Aufsuchung von Steinsalz" begründet wurde, sagte der Grüne. Die Rechtsgrundlage sei unseriös. "Bis heute läuft das ganze Verfahren in Gorleben unter Vorspiegelung falscher Tatsachen", sagte Wenzel. "Mit viererlei Recht wird das ganze Verfahren schlecht. Geht es um den Weiterbau, soll das Bergrecht von 1983 gelten. Geht es um Enteignungen, beruft man sich auf das Atomrecht von 2010. Geht es um den Schachtbau, spricht man von gewerblicher Erkundung. Geht es um den Sofortvollzug bemüht man das öffentliche Interesse."

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