Pressemeldung Nr. 2273 vom

Antrag: Reform der Schulstruktur in Niedersachsen - Kinder und Jugendliche besser fördern, die Ressourcen der Schulträger im Flächenland Niedersachsen schonen

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Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag begrüßt, dass in Niedersachsen bislang kein Schulträger ein Konzept entwickelt hat, um die mit der Novellierung des Schulgesetzes im Juni 2002 geforderte
Schulstrukturreform umzusetzen.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, die Schulstrukturreform so zu korrigieren, dass sie für die Schulträger umsetzbar ist, die Erkenntnisse von PISA aufnimmt und zu einer Verbesserung der Lernvoraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler beiträgt.

Die Korrektur der Schulstrukturreform soll folgende Eckpunkte berücksichtigen:

1. Die gemeinsame Schulzeit beträgt mindestens sechs Jahre.
Bis zu vier Grundschulen schließen sich mit einer Orientierungsstufe zu einem Schulverbund zu-sammen, um so den Fachlehrerbedarf zu decken und den vorhandenen Raumbestand besser zu nutzen.
Die Landesregierung verzichtet darauf, in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung für den 5. und 6. Jahrgang für die Schulen eine Mindestgröße von vier Schulzügen vorzuschreiben.

2. Vorrangig die Grundschulen werden zu Ganztagsschulen ausgebaut. Die Mittel des Bundes werden genutzt, um in Niedersachsen mindestens 1.000 Schulen zu Ganztagsschulen auszubauen.

3. Den Grundschulen werden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und gegebenenfalls weitere Fachkräfte zur Verfügung gestellt, damit sie alle Kinder optimal fördern können ("sonderpädagogische Grundversorgung").

4. Die Landesregierung verzichtet auf die Einrichtung von Profilklassen an den Gymnasien, mit denen das Abitur nach 12 Jahren erreicht werden soll. Statt dessen werden in den Gymnasien kursartige Zusatzangebote gemacht, die allen Schülern und Schülerinnen offen stehen und eine individuelle Verkürzung der Schulzeit erleichtern sollen.

Begründung

erfolgt mündlich.

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