Antrag zu Nebeneinkünften eingebracht:Auch "Altfälle" müssen aufgearbeitet werden
Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat seine Forderung nach Aufarbeitung aller Fälle von möglicherweise unrechtmäßigen Abgeordnetenbezügen aus Nebentätigkeiten erneuert. Mit den...
Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat seine Forderung nach Aufarbeitung aller Fälle von möglicherweise unrechtmäßigen Abgeordnetenbezügen aus Nebentätigkeiten erneuert. Mit den in den Medien veröffentlichten Namen von ehemaligen Abgeordneten, die ein Gehalt von VW bezogen haben und der inzwischen bekannten Konzernrichtlinie zur Gehaltsfortzahlung ohne entsprechende Arbeitsleistung sei ein hinreichender Anfangsverdacht gegeben, der auch für diese so genannten "Altfälle" eine umfassende Prüfung notwendig macht, sagte Wenzel nach der heutigen (Dienstag) Pressekonferenz des Landtagspräsidenten.
Einen Antrag zum künftigen Umgang mit Nebeneinkünften hat die grüne Landtagsfraktion am (gestrigen) Montag beschlossen und in den Landtag eingebracht. "Es reicht nicht aus, wenn die Höhe der Nebeneinkünfte dem Landtagspräsidenten gemeldet wird," erklärte Wenzel. Auch die Öffentlichkeit habe ein Recht über Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten informiert zu werden, sagte Wenzel. Deshalb müsse der Landtagspräsident einmal jährlich eine Landtagsdrucksache veröffentlichen die auch Auskunft über die Höhe der Einnahmen aus Nebentätigkeiten gebe. Ausnahmen von der Veröffentlichung müssten sehr eng ausgelegt werden, beispielweise bei Ärzten oder Anwälten. Dem Vorschlag der Grünen liegt ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen zu Grunde.
Wenzel kritisierte insbesondere das Verhalten der FDP. Offenbar gebe es hier gar keine Bereitschaft zur Änderung der Verhaltensregeln von Abgeordneten und zur Verbesserung der Transparenz.
Unverzichtbar sei zudem ein Passus im Strafgesetzbuch der Abgeordnetenbestechung und Korruption zum Straftatbestand mache.
Nebeneinkünfte aus Aufsichtsräten und Beiräten müssten oberhalb einer festgelegten Grenze ans Land abgeführt werden, wenn diese Ämter im Zusammenhang mit der Landtagstätigkeit stünden.