Aushebelung von Grundrechten durch Landesregierung wird fortgesetzt - Grüne: Überbordende Befugnisse für den Verfassungsschutz
Scharf haben die Landtagsgrünen am (heutigen) Mittwoch die geplante Ausweitung der Befugnisse des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz kritisiert. "Setzt die Landesregierung ihre Absich...
Scharf haben die Landtagsgrünen am (heutigen) Mittwoch die geplante Ausweitung der Befugnisse des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz kritisiert. "Setzt die Landesregierung ihre Absichten durch, ist die grundgesetzlich festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung gefährdet", kritisiert der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Hans-Albert Lennartz nach einer Anhörung in Hannover die Landesregierung. Die schleichende Aushebelung von Grundrechten, wie sie bereits mit der umstrittenen präventiven Telefonüberwachung im Polizeirecht begonnen wurde, fände damit ihre Fortsetzung.
Lennartz widerspricht der Darstellung der Landesregierung, mit dem Gesetzentwurf würden lediglich Bundesvorgaben umgesetzt. Neben einigen notwendigen Klarstellungen beinhalteten die Pläne darüber hinaus u.a. die Einführung des "geheimdienstlichen Lausch- und Spähangriffs in Wohnungen". Damit würden intensivste Eingriffe in die Privat- und Intimssphäre ermöglicht, so der als Sachverständiger geladene Präsident der internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner. "Das bedeutet in der Konsequenz, dass zukünftig jede Wohnung verwanzt werden kann, ohne dass ein Verdacht gegen den Bewohner vorliegen müsste", ergänzt Lennartz. "Das ist völlig inakzeptabel."
Der Grünen-Abgeordnete wiederholt seine Forderung, die Kompetenzen des niedersächsischen Verfassungsschutzes unverändert zu lassen, bis über die notwendige Reform der geheimdienstlichen Struktur entschieden sei. "Ich kann nicht erkennen, wodurch sich das Landesamt für Verfassungsschutz für diese überbordende Ausweitung seiner Befugnisse qualifiziert hätte", sagte Lennartz. Schlagend sei in diesem Zusammenhang auch die Bewertung des Bürgerrechtlers Jürgen Seifert, der in seiner Stellungnahme zu den niedersächsischen Ambitionen urteilt: "Allerdings zeigt auch die Tatsache, dass erst knapp zwei Jahre später diese Übernahme (der Bundesregelungen) in Niedersachsen erfolgen soll, dass die Sicherheit der Bundesrepublik und die Abwehr des islamischen Terrorismus nicht davon abhängig ist, ob es auf Landesebene entsprechende Befugnisse gibt." Deutlicher könne man eine Aufgabenkritik nicht formulieren, stellt Lennartz abschließend fest.