Ausweitung der DNA-Analyse nicht notwendig - Datenschutzbeauftragten ernst nehmen - Richtervorbehalt beibehalten
Die Landtagsgrünen widersprechen der Auffassung von Innenminister Schünemann, dass eine über den Gesetzentwurf des Bundes zur Reform des Sexualstrafrechts hinausgehende Erweiterung notwendig sei. "Die...
Die Landtagsgrünen widersprechen der Auffassung von Innenminister Schünemann, dass eine über den Gesetzentwurf des Bundes zur Reform des Sexualstrafrechts hinausgehende Erweiterung notwendig sei. "Die rot-grüne Koalition in Berlin hat darin die Vorschriften zur DNA-Speicherung ausreichend erweitert und rechtsstaatlich abgesichert. Eine Ausweitung auf andere Straftatbestände ist nicht notwendig," sagte der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese am Donnerstag in Hannover.
Auch die vom Minister behauptete Abschreckungswirkung der DNA-Analyse wurde durch die Beiträge des heutigen Experten-Hearings nicht bestätigt. Ein weiterer Beleg sei die von Bundesinnenminister Schily vorgelegte Kriminalitätsstatistik.
Der Grünen-Abgeordnete forderte Schünemann auf, die Bedenken des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten ernst zu nehmen und von der Abschaffung des Richtervorbehalts abzusehen. Briese: "In diesem Punkt bin ich mir mit der FDP in Nordrhein-Westfalen einig, die die Beibehaltung für unverzichtbar hält."
Ls/rb