Gefahr von neuen Schattenhaushalten bleibt:Bedenken zum LTS-Gesetz nicht ausgeräumt
Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel sieht trotz einiger Korrekturen im Gesetz über die Übertragung von Förderaufgaben auf die Niedersächsische Landestreuhandstelle (LTS) die Gefa...
Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel sieht trotz einiger Korrekturen im Gesetz über die Übertragung von Förderaufgaben auf die Niedersächsische Landestreuhandstelle (LTS) die Gefahr der Bildung neuer Schattenhaushalte nicht gebannt. Der Haushaltsausschuss hat dieses Thema in der heutigen (Mittwoch) Haushaltsausschusssitzung erneut vertagt und den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt, die Auswirkungen verschiedener Förderinstrumente der LTS auf die verfassungsrechtlich zulässige Grenze der Neuverschuldung zu überprüfen.
Wenzel fordert eine Klausel, die in jedem Fall sicherstellen soll, dass die Übertragung von neuen Zuständigkeiten auf die LTS nur mit Zustimmung des Landtages erfolgen darf. CDU und FDP halten es jedoch für ausreichend, wenn das Parlament darüber nur unterrichtet wird.
"Der LTS dürfen keine Blankoschecks ausgestellt werden", sagte Wenzel. Eine Übernahme von Förderaufgaben könne in einzelnen Bereichen durchaus sinnvoll sein, die Rahmenbedingungen müssten aber vom Landtag beschlossen werden. Außerdem müsse geklärt werden, welche personellen Entlastungen dadurch in anderen Bereichen der Landesverwaltung möglich seien. Wenzel: "Es dürfen keine Hintertürchen für neue Schattenhaushalte geöffnet werden."