Pressemeldung Nr. 66 vom

Schüler nicht gegen Eltern-Willen auf Förderschulen überweisen :Beratungen zu Inklusions-Gesetz „äußerst unbefriedigend“

Als „äußerst unbefriedigend“ hat die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter die bisherige Beratung des Inklusions-Gesetzes kritisiert.

Als "äußerst unbefriedigend" hat die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter die bisherige Beratung des Inklusions-Gesetzes kritisiert. Insbesondere das starre Festhalten der schwarz-gelben Koalition an der Forderung, dass Schüler auch gegen den Willen ihrer Eltern auf Förderschulen geschickt werden können, sei kontraproduktiv, sagte die Grünen-Politikerin heute (Dienstag) in Hannover. "Eine gemeinsame Verabschiedung des Inklusions-Gesetzes wird nicht möglich sein, wenn das Elternrecht nicht strikt gewahrt wird."

In der Landtagsanhörung hatte sich die überwiegende Mehrzahl der Verbände gegen die im CDU/FDP-Gesetzentwurf vorgesehene Regelung ausgesprochen, die eine zwangsweise Überweisung auf eine Förderschule vorsieht. Insbesondere die Behindertenverbände hatten diese Regelung als diskriminierend bezeichnet.

"Mit der UN-Behindertenkonvention ist eine Zwangsüberweisung auf eine Förderschule nicht zu vereinbaren", sagte die Grünen-Politikerin. "Andere Länder machen uns längst vor, dass grundsätzlich alle Kinder in einer Inklusiven Schule gut gefördert werden können." Es komme darauf an, die Schulen hierfür gut auszustatten, statt doch wieder einzelne Kinder auszusortieren.

In den Kultusausschuss hat Korter einen Änderungsvorschlag zum Gesetzentwurf der Koalition eingebracht. "Ich hoffe, dass auf der Grundlage dieses Vorschlages ein gemeinsam getragenes Inklusions-Gesetz möglich sein wird".

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