Bezirksregierung verbietet öffentliche Fraktionssitzungen der GRÜNEN im Wendland - "Knebelerlass" rückt Abgeordnete in die Nähe von Gewalttätern
Die Landtagsgrünen haben am Samstag (heute) mitgeteilt, dass die von ihnen für Anfang der Woche im Wendland angemeldeten öffentlichen Fraktionssitzungen von der Bezirksregierung Lüneburg verboten word...
Die Landtagsgrünen haben am Samstag (heute) mitgeteilt, dass die von ihnen für Anfang der Woche im Wendland angemeldeten öffentlichen Fraktionssitzungen von der Bezirksregierung Lüneburg verboten worden sind. Die Veranstaltungen würden unter den Geltungsbereich der sogenannten Allgemeinverfügung fallen, nach der das Versammlungsrecht "aufgrund einer konkreten Gefahrenprognose der Störungen" des Castortransportes eingeschränkt sei, heißt es dazu in einem Bescheid der Behörde.
Die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms sprach von einem "Knebelerlass" und "fortgesetzter Verbotshysterie" des Innenministerium gegen Castorproteste. "Die Verbotsverfügung gegen öffentliche Sitzungen einer Landtagsfraktion ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir werden in der Ausübung unserer Arbeit behindert. Offensichtlich wird zudem versucht, die Grüne Fraktion in die Nähe von Gewalttätern zu rücken", sagte Harms. Sie forderte Innenminister Bartling zur Rücknahme des Verbots auf.
Öffentliche Fraktionssitzungen seien Teil des offenen Politikstils der Grünen. Die Durchführung von Bürgerfragestunden sei als Angebot für die allseits von Politik und Polizei geforderte Entwicklung des gewaltfreien Dialogs gedacht.
Die Grünen haben gegen die Verbotsverfügung Widerspruch eingelegt und sich gleichzeitig der Verfassungsbeschwerde der Gorleben-Anwälte gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung angeschlossen.