Bundesverfassungsgericht verlangt vom Land Niedersachsen Einhaltung des Rechts bei polizeilichen Ingewahrsamnahmen
Mit Freude hat die Grüne Landtagsfraktion die heute bekannt gemachte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtwidrigkeit der Freiheitsentziehung der Kreisvorsitzenden der Grünen in Lüchow-D...
Mit Freude hat die Grüne Landtagsfraktion die heute bekannt gemachte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtwidrigkeit der Freiheitsentziehung der Kreisvorsitzenden der Grünen in Lüchow-Dannenberg, Martina Lammers, zur Kenntnis genommen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Art und Weise der Durchführung der Freiheitsentziehung die Beschwerdeführerin in ihrem Freiheitsgrundrecht sowie in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzten.
"Zugleich hat das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass eine Ingewahrsamnahme durch die Polizei grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung erfordere", sagte der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Hans-Albert Lennartz. "Erneut habe die Landesregierung durch das Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten", so Lennartz. Erst im Juli 2005 habe das Gericht entschieden, dass Teile des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz nicht verfassungsgemäß seien. "Nunmehr muss durch die Entscheidung des Gerichtes auch die tatsächliche Umsetzung von Ingewahrsamnahmen anlässlich solcher Ereignisse wie dem Castor-Transport oder auch der kommenden Fußball-WM auf den Prüfstand. Die Landesregierung muss endlich ihre Hausaufgaben machen und für ein rechtsstaatlich gesichertes Verfahren Sorge tragen, statt durch ihren Innenminister neue rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel zur vermeintlichen Bekämpfung von schwierigen Sicherheitslagen zu fordern", sagte Lennartz.