Busemanns Argumentation zu Ganztagsschulen ist "Haarspalterei" - Kultusminister muss sich an das Schulgesetz halten
Nach der Unterrichtung des Kultusausschuss am (heutigen) Freitag zur Frage der Rechtswidrigkeit der von Kultusminister Busemann genehmigten "Ganztagsschulen-light" (nach Ziffer 8.2. des Ganztagsschule...
Nach der Unterrichtung des Kultusausschuss am (heutigen) Freitag zur Frage der Rechtswidrigkeit der von Kultusminister Busemann genehmigten "Ganztagsschulen-light" (nach Ziffer 8.2. des Ganztagsschulerlasses) sieht die grüne Landtagsfraktion weiteren Handlungs- und Aufklärungsbedarf.
Minister Busemann rede sich im Zusammenhang mit den für Ganztagsschulen vorgeschriebenen Förder- und Freizeitangeboten mit juristischen Spitzfindigkeiten heraus, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ina Korter. So könnten nach Auffassung des Ministeriums die - nach § 23 des Niedersächsischen Schulgesetzes für Ganztagsschulen - vorgeschriebenen Förder- und Freizeitangebote an 4 Nachmittagen bei der "Ganztagsschule-light", auch einmal vormittags stattfinden.
"Minister Busemann hält sich nicht ans Schulgesetz und nimmt einen rechtswidrigen Zustand hin, weil die erteilten Genehmigungen damit nicht automatisch nichtig sind. Das ist skandalös", sagte die Grünen-Politikerin. Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages sei bei seiner Einschätzung geblieben, nach der die Genehmigung der "Ganztagsschulen-light" gegen das Schulgesetz verstoße und damit rechtswidrig sei.
"Die Landesregierung muss sich an das Gesetz halten und den Erlass schulgesetzkonform nachbessern", forderte die Grünen-Politikerin.