Pressemeldung Nr. 159 vom

Busemann muss zügig an die Umsetzung gehen:BVG-Urteil zur Sicherungsverwahrung „wegweisend“

„Auf Landesebene muss als erstes eine menschen- und grundrechtskonforme Sicherungsverwahrung außerhalb der vorhandenen Haftanstalten umgesetzt und ein Landestherapie-und Behandlungssicherungsgesetz für die Sicherungsverwahrten vorgelegt werden", so Helge Limburg.

Zum heute (Mittwoch) ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsgrünen Helge Limburg:

"Das Urteil ist wegweisend und in der Sache überfällig. Minister Busemann darf jetzt nicht wieder in rechtspolitischen Populismus verfallen, sondern muss zügig die Umsetzung des Urteils angehen. Auf Landesebene muss als erstes eine menschen- und grundrechtskonforme Sicherungsverwahrung außerhalb der vorhandenen Haftanstalten umgesetzt und ein Landestherapie-und Behandlungssicherungsgesetz für die Sicherungsverwahrten vorgelegt werden. Für jeden Sicherungsverwahrten müssen so schnell wie möglich die Voraussetzungen für einen Verbleib oder eine Entlassung geprüft werden. Und nicht zuletzt muss das Personal in der ambulanten Straffälligenarbeit aufgestockt werden, um ausreichende Vorkehrungen für die Begleitung und Betreuung entlassener Sicherungsverwahrter zu treffen."

Zurück zum Pressearchiv