Pressemeldung Nr. 66 vom

Castor-Frage weiter ungeklärt - Grüne fordern Bundesregierung zum Handeln auf

„Die Zeit für eine Lösung ist überfällig. Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat, keine weiteren Castoren-Transporte nach Gorleben durchzuführen, ist eine unverzichtbare vertrauensbildende Maßnahme für Niedersachsen, das bisher die atomaren Altlasten fast im Alleingang tragen muss. Außer unkonkreten Absichtserklärungen tut sich jedoch nichts", so Miriam Staudte.

Darum geht´s

Zu Ostern sollte der Verbleib der letzten von Deutschland aus Frankreich und Großbritannien zurückzunehmenden 26 Castoren geklärt sein. So verkündete zumindest Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor einigen Wochen den Medien.

Doch bislang gibt es keine Verlautbarungen, die auf eine Klärung dieser Frage schließen lassen.

Das sagen die Grünen:

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin

„Die Zeit für eine Lösung ist überfällig. Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat, keine weiteren Castoren-Transporte nach Gorleben durchzuführen, ist eine unverzichtbare vertrauensbildende Maßnahme für Niedersachsen, das bisher die atomaren Altlasten fast im Alleingang tragen muss. Außer unkonkreten Absichtserklärungen tut sich jedoch nichts: Die Gesellschaft für Nuklear-Service hat den Anlieferungsantrag nach Gorleben nicht zurückgezogen und der Bund hat selbigen auch nicht zurückgewiesen.“

„Anstatt sich monatelang unter den Bundesländern verständigen zu wollen, wer wie viele Castoren zur Zwischenlagerung aufnimmt, hätte von der Bundesregierung das Gespräch mit den Betreibern der Standortzwischenlager geführt werden müssen, denn nur diese können bei den Standortzwischenlagern eine Einlagerungsgenehmigung für die zusätzlichen Castoren beantragen. Dies trifft lediglich für das bundeseigene Zwischenlager in Lubmin nicht zu. Eine faire Verteilung unter den Bundesländern bleibt die beste Option. Der Verbleib im Ausland gegen Zahlung hoher Strafmieten zum Beispiel kann kein Vertrauen in den startenden Endlagersuchprozess in Deutschland schaffen.“

„Diese strittige Zwischenlager-Frage gibt einen Vorgeschmack auf die Debatte, die entstehen wird, wenn es um die Benennung anderer potentieller Endlager-Regionen geht.“

Hintergrund

Durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) wurde im vergangenen Sommer das Atomgesetz (AtG) geändert: Hochradioaktiver deutscher Atommüll, der aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (GB) und LaHague (F) zurückgenommen werden muss, soll nicht mehr in das oberirdische Transportbehälterlager in Gorleben kommen. Stattdessen soll laut AtG von den Betreibern "Sorge dafür getragen werden", dass diese Castoren (21 aus Großbritannien und fünf aus Frankreich) in so genannte Standortzwischenlager, also bestehende Zwischenlager an Atomkraftwerksstandorten gebracht werden. Immer wieder wurde betont, dass laut Standortauswahlgesetz nun sichergestellt sei, dass keine weiteren Castoren in das Transportbehälterlager nach Gorleben geliefert werden sollen. Für die niedersächsische Landesregierung war die Vermeidung einer weiteren Vorfestlegung auf Gorleben durch Castor-Lieferungen eine wichtige Bedingung für den weiteren Endlagersuchprozess.

Während ausschließlich Bundesländer unter grüner Regierungsbeteiligung (Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen) sich grundsätzlich bereiterklärt haben, einige Castoren aufzunehmen, kam es zu keinen Zusagen aus anderen Bundesländern.

Doch für die Einlagerung in andere Zwischenlager müssen die dortigen Einlagerungsgenehmigungen geändert werden. Diese Änderungsgenehmigungen können nur die jeweiligen (AKW- und) Zwischenlager-Betreiber beantragen. Die Betreiber haben sich öffentlich bisher nicht zu dieser Frage geäußert. Entsprechende Genehmigungsverfahren haben in der Vergangenheit ca. zwei Jahre gedauert, so dass fraglich ist, ob bis zum Eintreffen der ersten Castoren aus Frankreich im Jahr 2015 Genehmigungen vorliegen.

Niedersachsen hat bereits 113 Castoren im wendländischen Gorleben aufgenommen und unter anderem sämtliche Kosten der Polizeieinsätze bei den Castor-Transporten alleine getragen.

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