Pressemeldung Nr. 2793 vom

Eine Urne künftig im eigenen Garten begraben? Grüne für Aufhebung des Friedhofszwangs / Pastor Wöhler: Stört Totenruhe

Schaumburger Zeitung: Rinteln (wm). Sollen Familienangehörige künftig die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen dürfen, Bestattungen ohne Sarg zulässig sein? Ja, sagt die Grüne L...

Rinteln (wm). Sollen Familienangehörige künftig die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen dürfen, Bestattungen ohne Sarg zulässig sein? Ja, sagt die Grüne Landtagsabgeordnete Ursula Helmhold, die für ihre Fraktion im Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht hat.
Streitpunkt Urnenbestattung: Nur auf dem Friedhof oder soll man die Urne mit nach Hause nehmen dürfen? Foto: tol
Ziel des Antrags: Verzicht auf den Friedhofszwang. Hinterbliebene sollten eine Urne mit nach Hause nehmen dürfen, wie in Nachbarländern und den USA längst üblich. Gleichzeitig sollten künftig Bestattungen auch ohne Sarg möglich sei, wie von den Moslems praktiziert, die ihre Toten in Tücher hüllen. Der Sargzwang führe dazu, dass Hinterbliebene ihre Toten in die Herkunftsländer überführten.
Rintelns Beerdigungsunternehmen sehen die Situation differenziert. Helge Peters plädierte dafür, den Friedhofzwang nicht aufzuheben. Grundsätzlich sehe er eine Liberalisierung der Bestattungsordnung skeptisch: Ein Volk werde auch danach beurteilt, wie es mit seinen Toten umgehe. Peters betonte allerdings, auch er erlebe eine Veränderung der Friedhofskultur. Dass die Zahl der anonymen Bestattungen steige, sei nicht nur ein Phänomen der Großstädte, sondern treffe auch für Rinteln zu. Peters führt das unter anderem darauf zurück, dass immer mehr ältere Menschen keinen Angehörigen mehr hätten, die ihre Gräber pflegen könnten oder wollten.
Gestiegen sei auch die Zahl der Seebestattungen, die er vermittle, sei neuestem erhalte er Nachfragen nach "Baumbestattungen", was ebenfalls möglich sei.
Sein Kollege Uwe Böger sieht in einer Liberalisierung kein Problem: Die werde zwangläufig im Rahmen der EU kommen, denn in allen anderen Ländern gebe es liberalere Regelungen. Bestattungen ohne Sarg seien sogar bei uns möglich, im Gesetz werde nur festgeschrieben, dass der Verstorbene von der Kapelle bis zur Grabstätte in einem Sarg getragen werden müsse. Nirgends stände geschrieben, dass der Sarg auch mit ins Grab gelassen werden muss.
Ursula Helmhold verweist darauf, dass dasgeltende Bestattungsrecht mit dem Friedhofszwang aus dem Jahr 1934 stammt, inzwischen hätte sich die Gesellschaft verändert, das Recht würde in der Praxis ohnehin unterlaufen. Niedersachsens Sozialministerin Ursula von der Leyen hätte ihre Mutter auf eigenem Grund per Ausnahmegenehmigung bestatten dürfen. Es gebe inzwischen Grabsteine mit Video, bunte Särge, sogar aus Pappe. Wer heute eine Urne mit nach Hause nehmen wolle, könne das bereits "bei einem Umweg über Holland tun".
Den Grünen, erläuterte Ursula Helmhold, seien viele Bedenken bekannt, deshalb wollten sie auch eine "Sicherung" in das neue Gesetz einbauen: Erfüllt werden solle der Wille des oder der Verstorbenen, das heißt, die Aufhebung des Friedhofzwangs soll nur gelten, wenn der Verstorbene das testamentarisch verfügt hat.
Pastor Ulrich Wöhler von St. Nikolai mag den Grünen aus mehreren Gründen nicht folgen: Eine Individualisierung der Friedhofskultur störe die Totenruhe und habe den Nachteil, dass Weggefährten und Freunde des Verstorbenen keinen Zugang mehr zur Grabstätte hätten. Letzteres Problem stelle sich auch bei der inzwischen in Rinteln möglichen anonymen Bestattung. Wöhler hält es für wichtig, dass es noch eine "erkennbare Grabstelle" gibt und "nicht einfach ein Name verschwindet". Auf dem Seetorfriedhof gibt es derzeit 13 anonyme Reihengräber, 14 anonyme Urnengräber.
Einig, berichtete Ursula Helmhold, seien sich wohl alle Parteien, dass künftig die Kliniken Eltern bei einer Totgeburt darauf hinweisen müssen, dass ihr Kind bestattet werden kann. Bisher seien Totgeburten meist als "Krankenhausabfall" entsorgt worden.

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