Einladung zum Hearing: Wohin steuert die Behindertenhilfe

Donnerstag, den 21.9.2006 von 14 - 17 Uhr, Hannover, Landtag, Raum 1405 (Erweiterungsgebäude)

Donnerstag, den 21.9.2006 von 14 - 17 Uhr,
Hannover, Landtag, Raum 1405 (Erweiterungsgebäude)

Politik für und mit behinderten Menschen findet auf vielen Handlungsebenen statt. Wir wollen uns in diesem Hearing schwerpunktmäßig mit möglichen Auswirkungen der Föderalismusgesetzgebung und der bevorstehenden Änderung des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) auf die zukünftige Leistungsstruktur in der Behindertenhilfe sowie mit Perspektiven für die Weiterentwicklung von Strukturen und Hilfen zum selbstständigen Leben und Wohnen befassen.

Durch die Föderalismusreform kann der Bund künftig den Ländern keine Vorgaben mehr zur Umsetzung der Gesetze für Behinderte machen. Es ist zu befürchten, dass die Bundesländer durch die nun ermöglichten eigenen Verfahrensregeln auch Leistungen für behinderte Menschen stärker von ihrer jeweiligen Finanzsituation abhängig machen werden.

Die Ausgaben für die Eingliederungsleistungen steigen seit Jahren im zweistelligen Prozentbereich. Dass dies manchem Finanzminister ein Dorn im Auge ist, muss nicht verwundern. Bereits für den Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gab es eine Initiative des Landes Bayern, die Leistungen nach der Wirtschaftslage der jeweiligen Kommunen zu gestalten (KIG).

Unabhängig davon hat die Bundesregierung bereits mit der Verabschiedung des SGB XII die bisher starren Zuständigkeitsregelungen zwischen überörtlicher und örtlicher Sozialhilfe ab dem Jahr 2007 zur Neuordnung durch die Länder freigegeben.

Die Bundesregierung plant nun eine Novelle zum SGB XII, die eine Umstellung des so genannten Nettoprinzips nach sich ziehen würde: Alle Träger von Einrichtungen hätten in Zukunft Einkommensheranziehungen und andere Kostenbeteiligungen der Eltern behinderter Menschen selbst einzufordern. Die Einrichtungen würden dann nur noch die Eingliederungsmittel von der Öffentlichen Hand erhalten, die nach Abzug der Eigenbeteiligungen der Eltern oder ihrer Kinder "netto" erforderlich wären. Dieses Vorhaben würde zu einer starken Veränderung des Verhältnisses von Einrichtungsträgern und ihren NutzerInnen führen.

Bündnis 90/Die Grünen sind an einer Weiterentwicklung der Behindertenhilfe interessiert. Auf Bundesebene ist es uns gelungen, das Instrument des Persönlichen Budgets sowohl im SGB IX wie auch im SGB XII zu verankern. Das Persönliche Budget wird die Struktur der Hilfen erheblich verändern. Es soll auch in Niedersachsen flächendeckend im ambulanten Bereich eingeführt werden.

Bündnis 90/Die Grünen wollen das selbstständige, gegebenenfalls ambulant betreute Wohnen behinderter Menschen stärken. Sie befürworten vor diesem Hintergrund eine Umorientierung der in Niedersachsen zahlreich vorhandenen stationären Einrichtungen und den Aufbau einer begleitenden Infrastruktur, wie es z.B. bei seelisch Behinderten schon Praxis ist. Dabei erwarten wir, dass mit dem Aufbau ambulanter Hilfestrukturen ein Abbau stationärer Kapazitäten einhergeht.

Der Landschaftsverband Rheinland hat hierzu erste beispielhafte Beschlüsse, die im Hearing vorgestellt werden sollen, verabschiedet.


Programm

Am dem Hearing werden als Expertinnen und Experten sprechen

(hier in alphabetischer Reihenfolge):

  • Herbert Burger, Vorsitzender Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen
  • Bernd Dörr, Initiative Selbstbestimmt Leben Hannover
  • Karl Finke, Landesbehindertenbeauftragter der Landesregierung
  • Detlef Hacker, LAG der Wohlfahrtspflege Niedersachsen
  • Ronald Hampel, Ev. Johanniswerk Bielefeld
  • Ines Henke, Niedersächsischer Landkreistag (angefragt)
  • Klaus Heuser, Amtsleiter Landschaftsverband Rheinland
  • Herbert Iwaszkiewicz, LAG der Wohlfahrtspflege Niedersachsen
  • Pico Jordan, Regionsdezernent, Region Hannover
  • Einführung und abschließende Worte: MdL Ursula Helmhold
  • Moderation: Heinrich Sydow
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