Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Auswirkungen auf Niedersachsen - Polizei- und Verfassungsschutzgesetz korrigieren
Die Landtagsgrünen haben die heute (Mittwoch) verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, mit der ein erheblicher Teil der Vorschriften der Strafprozessordnung zum großen Lauschangr...
Die Landtagsgrünen haben die heute (Mittwoch) verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, mit der ein erheblicher Teil der Vorschriften der Strafprozessordnung zum großen Lauschangriff für verfassungswidrig erklärt werden. "Das Karlsruher Urteil hat Folgen für die niedersächsische Gesetzgebung", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Albert Lennartz. Mehrere Regelungen im Polizei- und im Verfassungsschutzgesetz seien danach zur Disposition gestellt. Die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen im Parlament müssten entsprechende Korrekturen veranlassen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die akkustische Überwachung von Wohnräumen nicht in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen dürfe, "und zwar auch nicht im Interesse der Effektivität der Strafrechtspflege und der Erforschung der Wahrheit." (Zitat aus der Urteilsbegründung). Mit dieser Feststellung seien mindestens auch § 35 (Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel) des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sowie § 6 (Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln) des Verfassungsschutzgesetzes änderungsbedürftig, sagte Lennartz.
Der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese sagte, dass sich die Verfassungsrichter einmal mehr als Hüter der Bürgerrechte bewährt hätten. "Das Grundgesetz bleibt damit das entscheidende Bollwerk gegen ausufernde staatliche Kontrolle."
Hal/zm