CDU und FDP wollen „Gesamtschulverhinderungsgesetz“:Erhebliche rechtliche Bedenken gegen Schulgesetzänderung
„Erneut sind erhebliche rechtliche Bedenken gegen die von CDU und FDP geplanten Hürden bei der Neugründung von Gesamtschulen geltend gemacht worden“, sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter.
Nach der heutigen (Freitag) Ausschussberatung des Antrags der Regierungsfraktionen zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes haben die Landtagsgrünen die uneingeschränkte Zulassung der Neugründung von Gesamtschulen gefordert.
"Erneut sind erhebliche rechtliche Bedenken gegen die von CDU und FDP geplanten Hürden bei der Neugründung von Gesamtschulen geltend gemacht worden", sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter in Hannover.
So sei die zunächst vorgesehene Verpflichtung, spätestens ab 2011 alle Bewerber an der Gesamtschule aufzunehmen und damit Mammutschulen zu erzwingen, rechtlich nicht haltbar und deshalb bereits von den Koalitionsfraktionen selbst zurückgenommen worden. Auch der Zwang für die Kommunen, das gegliederte Schulsystem bei der Einrichtung von Gesamtschulen zu erhalten, sei rechtlich zweifelhaft. "Je mehr Eltern sich bei der vorgeschriebenen Befragung für die Gesamtschule aussprechen, desto gefährdeter ist das gegliederte Schulsystem. Die Kommunen dürften also im Zweifel keine Gesamtschule einrichten, weil zu viele Eltern dafür sind. Das ist paradox", sagte Korter.
Ferner führe die Erhöhung der Mindestzügigkeit neuer Gesamtschulen von vier auf fünf zu einer massiven Benachteiligung des ländlichen Raumes.
Korter: "Gesamtschulen müssen ohne Wenn und Aber dort eingerichtet werden, wo der Bedarf besteht. Angesichts der katastrophal schlechten Chancen für Hauptschüler, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, müssen CDU und FDP endlich ihre ideologischen Scheuklappen ablegen. Sonst gefährden sie weiterhin die Zukunftschancen tausender Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen!"