Manipulationen an Patientenakten müssen strafbar werden:Fach- und Rechtsaufsicht des Landes bei Organskandal unzureichend
Als völlig unzureichend haben die Landtagsgrünen die Aufklärung des Organspendeskandals durch die Landesregierung bezeichnet. Ursula Helmhold und Gabriele Heinen-Kljajic kritisieren, dass die Manipulationen, die schon im Herbst 2011 ruchbar geworden seien, erst jetzt aufgedeckt worden sind.
Als völlig unzureichend haben die Landtagsgrünen die Aufklärung des Organspendeskandals durch die Landesregierung bezeichnet. Die gesundheitspolitische Sprecherin Ursula Helmhold und die hochschulpolitische Sprecherin Gabriele Heinen-Kljajic kritisieren, dass die Manipulationen des Oberarztes, die schon im Herbst 2011 ruchbar geworden seien, erst neun Monate später aufgedeckt worden sind. Die anfängliche Darstellung der Landesregierung, ein einzelner Mediziner sei für die Vorgänge am Universitätsklinikum Göttingen verantwortlich, sei nicht haltbar. Vielmehr handele es sich offenbar um gemeinschaftlich geplante und vorbereitete Taten.
Heinen-Kljajic: "Die jetzt bekannt gewordenen Informationen zum Göttinger Geschehen werfen kein gutes Licht auf das Gebaren am Universitätsklinikum und den Aufklärungswillen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur." Bisher sei nicht erkennbar, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur seine Rechts- und Fachaufsicht für das Universitätsklinikum Göttingen hinreichend wahrgenommen habe. Dass die Öffentlichkeit nur scheibchenweise informiert werde und die Landesregierung eine Sozialministerin vorschiebe, die nach eigenen Worten nicht zuständig ist, sei ein Skandal.
Ursula Helmhold mahnte dringende Initiativen der Landesregierung zur Verbesserung der Transparenz und Kontrolle bei den Dokumentationspflichten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und zur Strafbarkeit von Manipulationen bei den Patientendokumentationen an. Während die Bewertung der Ausgangssituation eines Transplantationsfalles im Vieraugenprinzip erfolge, sei dies bei der Einpflege von Daten in der Patientendokumentation nicht der Fall. "Manipulationen an der Dokumentation sind nicht strafbar. Das muss sich dringend ändern", so die Gesundheitsexpertin. Obwohl dies der Landesregierung seit langem bekannt sei, habe die Landesregierung bislang keine Initiative zur Änderung der entsprechenden Gesetze gestartet.
Heinen-Kljajic und Helmhold haben eine umfassende Unterrichtung des Landtages über die Vorgänge am Universitätsklinikum beantragt.