Pressemeldung Nr. 80 vom

Festhalten am Wahlgesetz von 1869 ist „Politik von vorvorgestern“ - Ausweitung des Wahlrechts wäre wirksamer Beitrag für höhere Wahlbeteiligung

Bei der letzten Kommunalwahl seien rund 60.000 BürgerInnen von der Ausübung ihres Wahlrechts ausgeschlossen worden, weil sie innerhalb Niedersachsens umgezogen sind oder nicht mindestens drei Monate vor der Wahl in Niedersachsen gemeldet waren, kritisiert Andreas Meihsies.

Als "Politik von vorvorgestern" haben die Landtagsgrünen das Festhalten der Regierungsfraktionen Regelungen des Wahlgesetzes von 1869 bezeichnet. "Die in diesem Gesetz des Norddeutschen Bundes vorgeschriebene Forderung nach Sesshaftigkeit blockiert das aktive Wahlrecht und entspricht in keinster Weise mehr der Lebenswirklichkeit im Jahr 2007", sagte der kommunalpolitische Sprecher Andreas Meihsies heute (Dienstag) in Hannover. Allein bei der letzten Kommunalwahl seien rund 60.000 Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung ihres aktiven Wahlrechts ausgeschlossen worden, weil sie innerhalb Niedersachsens umgezogen sind oder nicht mindestens drei Monate vor dem Wahltag in Niedersachsen gemeldet waren.

"Anstatt Konsequenzen aus der schlechten Wahlbeteiligung zu ziehen, haben CDU und FDP im vergangenen Plenum die nötige Modernisierung des Wahlrechtes verhindert", kritisierte der Grünen-Politiker. Dessen Fraktion hatte eine Verkürzung der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist auf einen Monat gefordert.

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