Pressemeldung Nr. 3697 vom

Flussmündungen müssen FFH-Gebiete werden - Verständnis für Skepsis der Kommunen

An der Meldung der Flussmündungen in Niedersachsen als Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der europäischen Union führt kein Weg vorbei. Dieses habe die europäische Kommission...

An der Meldung der Flussmündungen in Niedersachsen als Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der europäischen Union führt kein Weg vorbei. Dieses habe die europäische Kommission mehrfach gegenüber den Landesregierungen in Niedersachsen und Hamburg deutlich gemacht, teilten die Landtagsabgeordneten Ina Korter und Hans-Joachim Janßen mit . Die Grünen-Politiker nehmen damit Stellung zur Ablehnung weiterer FFH-Gebiete im Bereich der Unter- und Außenweser und der Elbe durch die Unterweserkonferenz und das Regionalforum Bremerhaven.
"Wir haben jedoch großes Verständnis für die Verunsicherung der Kommunen, die von der Landesregierung viel zu spät und zu wenig konkret über weitere FFH-Flächen informiert worden sind", so Ina Korter. Dass die bisherigen FFH-Gebiete nicht reichen würden, habe die Landesregierung seit mindestens 4 Jahren wissen müssen, denn solange laufe bereits ein entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. "Anstatt die FFH-Meldungen sorgfältig vorzubereiten und den Kommunen konkret zu sagen was sie erwartet, hat das Umweltministerium jahrelang den Kopf in den Sand gesteckt und nichts gemacht", sagte Hans-Joachim Janßen.
Befürchtungen, die wirtschaftliche Entwicklung an den Flüssen könne durch FFH nachhaltig beeinträchtigt werden, teilen die Grünen nicht. "FFH ist kein Naturschutz mit der Käseglocke. Nur Vorhaben, mit denen in FFH-Schutzgüter eingegriffen wird, sind problematisch, für alles andere spielt die EU-Naturschutzrichtlinie keine Rolle", stellte Ina Korter klar.

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