Pressemeldung Nr. 216 vom

Euro ohne vertragliche Grundlage:Förderung des Maritimen Forschungszentrums war zivil- und haushaltsrechtlich unzulässig – Land überweist 1,7 Mio.

Nach der heutigen Stellungnahme von Vertretern des Landesrechnungshofes im Haushaltsausschuss sehen die Grünen es als bestätigt an, dass weder die N-Bank noch das Wissenschaftsministerium ihren Pflichten zur Prüfung des Geldtransfers nachgekommen sind.

Nach der heutigen (Mittwoch) Stellungnahme von Vertretern des Landesrechnungshofes (LRH) im Haushaltsausschuss sehen die Landtagsgrünen es als bestätigt an, dass weder die N-Bank noch das Wissenschaftsministerium ihren Pflichten zur Prüfung des Geldtransfers an die Beluga-Gruppe in Höhe von über 1,7 Millionen Euro nachgekommen sind. "Die Gelder wurden ohne vertragliche Grundlage überwiesen", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Heinen-Kljajic. "Der Asset Deal war laut Landesrechnungshof zivilrechtlich wie haushaltsrechtlich unzulässig. Nach Baubeginn hätte das Maritime Forschungszentrum nicht mehr mit Landesmitteln gefördert werden dürfen!"

Es seien weiterhin viele Fragen offen. Zu den Details des rechtswidrigen Vorgehens wollen die Grünen den Landesrechnungshof in der nächsten Sitzung des Wissenschaftsausschusses befragen.

Die "Verteidigungslinie" des Wissenschaftsministeriums sei heute nicht aufgegangen, sagte die Grünen-Politikerin. Der Landesrechnungshof hätte wesentliche Behauptungen des Staatssekretärs korrigieren müssen. "Die Verantwortlichen bei der N-Bank und im Ministerium haben offenbar nach der Intervention des Unternehmers Stolberg beide Augen zugedrückt und die Umgehung aller einschlägigen Vorschriften zugelassen."

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