Verantwortung des Ministers laut Versuchsanlagengesetz nicht delegierbar:GBD-Stellungnahme sieht Weisungsbefugnisse der Transrapid-Betreiber gegenüber TÜV
„Erheblichen Konfliktstoff“ sehen die Landtagsgrünen in dem Kurzgutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages (GBD) für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Transrapid-Unglück (PUA).
"Erheblichen Konfliktstoff" sehen die Landtagsgrünen in dem Kurzgutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages (GBD) für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Transrapid-Unglück (PUA). Nach Angaben des Sprechers der Fraktion im PUA Enno Hagenah geht die Bewertung in einem Punkt so weit, dass Weisungsbefugnisse des jeweiligen Inhabers der Betriebsgenehmigung gegenüber der TÜV Arge bestanden. Danach hätte also der vom Land als Überwachtungsinstanz eingesetzte TÜV in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem von ihm kontrollierten Betreiber gestanden.
Hagenah. "Sollte sich dieser Sachverhalt bei der rechtlichen Überprüfung als belastbar herausstellen, dann wird damit das ganze Vertragsgeflecht, das vom Land seit Jahrzehnten für den Betrieb der Versuchsanlage in Lathen vorgegeben wurde, grundsätzlich fragwürdig. Was in den 80er Jahren von Frau Breuel als finanztechnische Vereinfachung eingeführt wurde, hätte damit rechtlich zu einer Abhängigkeit der vom Land für unabhängig gehaltenen TÜV-Gutachter gegenüber dem Kontrollierten geführt."
Die Grünen wollen die, wegen der noch fehlenden Gutachten der Staatsanwaltschaft einsetzende, voraussichtlich mehrwöchige Pause der Untersuchungsausschussarbeit nutzen, um diese und andere Aussagen der GBD-Stellungnahme eingehend zu prüfen und für die weitere Arbeit zu bewerten.
Hagenah: "Für uns bleibt entscheidend, dass die Verantwortung des Landes und hier namentlich von Minister Hirche für die Betriebsgenehmigung der TVE in Lathen nach dem Versuchsanlagengesetz eindeutig geregelt ist. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar."