Fachleute fordern Novelle der Düngeverordnung :Gemeinsamer Appell von Wasserverbandstag und rot-grünen Regierungsfraktionen an den Bundeslandwirtschaftsminister

In ernsthafter Sorge um den Schutz des Grundwassers appellieren der Wasserverbandstag e.V und die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der niedersächsischen Regierungsfraktionen in einem gemeinsamen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dringend die Düngeverordnung zu novellieren. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hatten sich in einem Arbeitskreis zusammengefunden, um über Wege und Möglichkeiten zum Schutz des Wassers zu beraten.

In ernsthafter Sorge um den Schutz des Grundwassers appellieren der Wasserverbandstag e.V und die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der niedersächsischen Regierungsfraktionen in einem gemeinsamen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dringend die Düngeverordnung zu novellieren. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hatten sich in einem Arbeitskreis zusammengefunden, um über Wege und Möglichkeiten zum Schutz des Wassers zu beraten.

Die niedersächsischen Wasserversorger schließen mit den Landwirten in den Trinkwassergewinnungsgebieten Kooperationsverträge, in denen konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Nitrateintrages in das Grundwasser vereinbart werden, die über ordnungsrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Bezahlt werden die besonderen Maßnahmen des Trinkwasserschutzes bisher aus Eigenmitteln der Wasserversorger und aus der vom Land erhobenen Wasserentnahmegebühr.

„Dieses Modell funktioniert in vielen Teilen Niedersachsens gut. Gerade in den viehstarken westniedersächsischen Landkreisen stoßen wir damit aber deutlich an unsere Grenzen“, erklärte Godehard Hennies, Geschäftsführer des Wasserverbandstages Bremen-Niedersachsen-Sachsen-Anhalt.

„Wir sind gegen die deutlich gestiegenen Pachtpreise und den zunehmenden Wettbewerb um die Fläche schlicht nicht mehr konkurrenzfähig. Mit unseren Mitteln können wir den Nitrateintrag in das Grundwasser nicht mehr auf das erforderliche Maß begrenzen, um langfristig einen Nitratgehalt von unter 50 mg/ Liter sicherstellen zu können.“

Mit einer novellierten Düngeverordnung müsse daher sichergestellt werden, dass der sogenannte Stickstoffbilanzüberschuss, also die nicht mit der Ernte abtransportierte Stickstoffmenge grundsätzlich nicht über 50 kg pro Hektar und Jahr hinaus gehe, so die einhellige Forderung der Wasserversorger.

Außerdem müssen die für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Düngung zuständigen Bundesländer zudem in die Lage versetzt werden, ihren Kontrollaufgaben auch tatsächlich nachzukommen.

„Die für die Kontrolle erforderlichen Daten liegen alle vor. Die Landwirte geben jährlich ihre Nutzflächen an und melden ihren Tierbestand. Bisher dürfen diese Daten jedoch nicht genutzt werden, um zu prüfen ob ordnungsgemäß gedüngt wird. Das muss sich mit der neuen Düngeverordnung dringend ändern“, fordert Regina Asendorf, wasserpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages Sigrid Rakow fordert zudem Bußgelder bei Verstößen gegen die Düngeverordnung. „Landwirte, die sich an die Düngeverordnung halten und damit ordnungsgemäß handeln, haben ansonsten marktwirtschaftliche Nachteile. Sie gilt es zu schützen.“

Ohne die Novelle der Düngeverordnung im Sinne des Wasserschutzes gäbe es nach Ansicht des Arbeitskreises kaum Möglichkeiten die Ressource Trinkwasser für die Zukunft zu schützen.

Brief an Herrn Bundesminister Christian Schmidt

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