GRÜNE werfen Landesregierung unverantwortlichen Umgang mit Rechtsprechung vor:Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung erneut verfassungswidrig
Als erneuten Verstoß gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Landtagsgrünen die von Innenminister Schünemann vorgelegte Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NdsSOG) bezeichnet.
Als erneuten Verstoß gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Landtagsgrünen die von Innenminister Schünemann vorgelegte Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NdsSOG) bezeichnet.
"Die Landesregierung nimmt offensichtlich bewusst in Kauf, dass das Gesetz noch einmal vom höchsten Gericht gestoppt wird", sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz nach der Anhörung des Gesetzentwurfes im Innenausschuss. Ein derartiger Umgang mit der Rechtsprechung sei unverantwortlich.
Bereits im Juli 2005 war die von Niedersachsen beschlossene vorbeugende Telefonüberwachung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt worden. Weiterhin zulässig blieb die Telefonüberwachung beziehungsweise die Handy-Ortung zur Abwehr einer 'gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben'.
Auf die Kritik des Grünen Innenexperten stößt nun die Neufassung des betreffenden Paragrafen 33a, Abs. 3, nach der die Landesregierung die Telefonüberwachung nur dann ausschließt, wenn zu erwarten ist, dass das Telefongespräch ausschließlich Gegenstände privater Lebensverhältnisse betrifft.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts scheide die Überwachung schon dann aus, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Abhörmaßnahme auch Inhalte privater Lebensverhältnisse offenbar werden.
Lennartz: "Damit ist der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht gewährleistet, das vorgelegte Gesetz ist somit verfassungswidrig."