Pressemeldung Nr. 38 vom

Gesetz zu Studiengebühren zurückziehen

Als einen weiteren "Topflop in der inzwischen langen Reihe der juristischen Unkorrektkeiten der Arbeit der Niedersächsischen Landesregierung" haben die Landtagsgrünen das fehlerhafte Gesetzgebungsverf...

Als einen weiteren "Topflop in der inzwischen langen Reihe der juristischen Unkorrektkeiten der Arbeit der Niedersächsischen Landesregierung" haben die Landtagsgrünen das fehlerhafte Gesetzgebungsverfahren zu den Studiengebühren bezeichnet. Mit einer Korrektur des Gesetzes allein sei es nicht getan, sagte am Donnerstag (heute) die wissenschaftspolitische Sprecherin Gabriele Heinen-Kljajic in Hannover.

Der die Studiengebühren betreffende Artikel des Haushaltsbegleitgesetzes müsse außer Kraft gesetzt werden, sonst kassiere der Wissenschaftsminister weitere Niederlagen vor Gericht. "Schon während der Beratung hat es neben der inhaltlichen Problematik von Studiengebühren etliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit unterschiedlicher Regelungen gegeben. Das Gesetz muss einkassiert werden, um die Hochschulen vor einer Prozessflut zu schützen", sagte die Grünen-Politikerin.

Allerdings dürften weder die Studierenden noch die Hochschulen unter der "mangelhaften Sorgfalt" leiden. Heinen-Kljajic forderte deshalb ein Moratorium für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. "Damit dies nicht zu Lasten der Hochschulen geht, muss der Minister die fehlenden Einnahmen der Hochschulen aus seinem Etat ausgleichen. Wenn der Jurist Stratmann nicht für ein gerichtsfestes Gesetz sorgen kann, dann muss der Politiker Stratmann für die Folgen gerade stehen."

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