Pressemeldung Nr. 211 vom

Bekenntnis zur Frauenförderung fehlt:Gleichberechtigungsgesetz in Niedersachsen „völlig unzulänglich“

Das vorgeblich neue Gesetz sei das alte, kritisiert Elke Twesten. „Die Frauenpolitik von CDU und FDP ist wenig ambitioniert. Nicht einmal aktuelles Zahlenmaterial konnte die Landesregierung zur Beratung beisteuern.“

Die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Elke Twesten hat die gestern (Dienstag) von den Regierungsfraktionen vorgestellte Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes als "völlig unzulänglich" bezeichnet. Das vorgeblich neue Gesetz sei das alte, sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch (heute) in Hannover. "Die Frauenpolitik von CDU und FDP ist wenig ambitioniert. Nicht einmal aktuelles Zahlenmaterial konnte die Landesregierung zur Beratung beisteuern."

Wieder einmal stünde vornehmlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mittelpunkt und nicht die Frauenförderung an sich. Die "frauenpolitische Ignoranz der Landesregierung" zeige sich an der fehlenden Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Anhörungsverfahren.

Die Grünen kritisieren "viele Schritte in eine falsche Richtung":

  • den Verzicht auf Gleichstellungspläne und
  • die Regelung, nach der Gleichstellungsbeauftragte nur noch in Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten bestellt werden müssen
  • den Verzicht auf die Berichtspflicht  und
  • die Abschaffung der so genannten landesweiten Quote, wonach Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt einzustellen sind.

"Es kann nicht darum gehen, Kindererziehung gegen Frauenförderung auszuspielen. Dieser Entwurf verdient den Namen Gleichberechtigungsgesetz nicht", sagte Twesten.

Zurück zum Pressearchiv