Pressemeldung Nr. 3960 vom

GRÜNE: Ablehnung einer Härtefallkommission rechtlich nicht zu begründen

Pressemitteilung Nr. 241 vom 20.08.2004 GRÜNE: Ablehnung einer Härtefallkommission rechtlich nicht zu begründen

Unkenntnis der Rechtslage werfen die Landtagsgrünen dem niedersächsischen Innenmini...

Pressemitteilung Nr. 241 vom 20.08.2004
GRÜNE: Ablehnung einer Härtefallkommission rechtlich nicht zu begründen
Unkenntnis der Rechtslage werfen die Landtagsgrünen dem niedersächsischen Innenminis-ter im Zusammenhang mit seiner Begründung zur Ablehnung einer Härtefallkommission vor.
Minister Schünemann hatte gegenüber der Presse behauptet, eine Härtefallkommission er-öffne abschiebungsbedrohten Ausländern einen neuen Rechtsweg, in dem sie die Entschei-dung der Härtefallkommission von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen können und sich somit das Verfahren verlängere. "Als Innenminister sollte sich Herr Schünemann maß-gebliche gesetzliche Regelungen anschauen, bevor er sie kommentiert", sagte die migrati-onspolitische Sprecherin Georgia Langhans am Freitag in Hannover. Bei der Härtefallkommission handele es sich um ein Beratungsgremium, das keine rechtsmittelfähi-gen Bescheide erlassen könne, sondern lediglich Empfehlungen ausspreche.
Die Grünen-Politikerin verwies auf die Erfahrungen in den Bundesländern, in denen es be-reits seit Jahren eine Härtefallkommission gibt. Dort hätten sich die Betroffenen in 99 % der Fälle mit der Empfehlung der Kommission einverstanden erklärt. "Der Innenminister soll auf-hören, seine politisch motivierte Ablehnung mit nicht vorhandenen Rechtsgründen zu verse-hen", sagte Langhans.
gl/ls

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