Pressemeldung Nr. 136 vom

Abschiebung eines Sudanesen nach Italien:Grüne: Abschiebungshaft zukünftig vermeiden

„Trotz der verbesserten Bedingungen der Abschiebungshaft in Niedersachsen und trotz des unterstützenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache, muss es Ziel unserer Politik sein, Abschiebungshaft überflüssig zu machen.“

Darum geht’s

Am 12. Juni 2014 wurde Salah Abdallah, ein Flüchtling aus dem Sudan, im Rahmen des Dublin-Verfahrens von Hannover nach Italien abgeschoben. Auf Antrag des Landkreises Hildesheim hatte das Amtsgericht Hildesheim zuvor am 26. Mai 2014 Abschiebungshaft angeordnet. Mit Beschluss vom 14. Juli 2014 stellte das Landgericht Hildesheim nun die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft fest. 

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Trotz der verbesserten Bedingungen der Abschiebungshaft in Niedersachsen und trotz des unterstützenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache, muss es Ziel unserer Politik sein, Abschiebungshaft überflüssig zu machen.“

„Die rechtswidrige Anordnungspraxis der Ausländerbehörden muss der Vergangenheit angehören. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unter der Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport erhebliche Bemühungen um Haftvermeidung bei der Abschiebungshaft unternommen werden. Den Kommunen muss klar sein, dass Haft nur als letztes Mittel anzuwenden ist.“

Ottmar von Holtz, regional zuständiger Abgeordneter aus Hildesheim und Kreistagsabgeordneter

„Der Landkreis Hildesheim hat in diesem Fall leichtfertig Abschiebungshaft beantragt. Das Hohe Gut der Freiheit eines Menschen verdient einen sorgfältigeren Umgang.“

Zum Hintergrund

Immer wieder hatte die grüne Fraktion schon zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Abschiebungshaftanordnungspraxis zu häufig höchstrichterlich gerügt werden musste. Rot-Grün hat im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten darauf reagiert und mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket reagiert, das bereits Wirkung entfaltet hat (Frage 36 in Drs. 17/1535).

Trotz aller Bemühungen zur Vermeidung von Abschiebungshaft ist zu erwarten, dass es in Niedersachsen auch in Zukunft erforderlich sein wird, den Vollzug von Abschiebungshaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der §§ 62 und 62 a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), für eine geringe Anzahl von Personen organisieren zu müssen. Zurzeit befinden sich zwei Personen in niedersächsischer Abschiebungshaft in Langenhagen.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover hat seit 2002 bundesweit 868 MandantInnen in abschiebungshaftrechtlichen Verfahren vertreten, circa 80 Prozent davon mit Bezug zu Niedersachsen. In 421 dieser Verfahren, also knapp der Hälfte, wurde entschieden, dass die Haftbefehle rechtswidrig waren und die betroffen Menschen (jedenfalls teilweise) zu Unrecht in Haft genommen worden waren. Insgesamt sind 11.860 rechtswidrige Hafttage angefallen. Im Durchschnitt befand sich also jeder der 421 Mandanten gut 28 Tage zu Unrecht in Haft (Stand November 2013).

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