Statement:Grüne: AfD-Verbotsverfahren jetzt auf den Weg bringen
Ein im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte angefertigtes Gutachten sieht gute Erfolgsaussichten für ein AfD-Parteiverbotsverfahren. Die Jurist*innen und Expert*innen begründen ihre Einschätzung unter anderem mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie sowie einer fehlenden innerparteilichen Abgrenzung von radikalen Kräften.
Ein im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte angefertigtes Gutachten sieht gute Erfolgsaussichten für ein AfD-Parteiverbotsverfahren. Die Jurist*innen und Expert*innen begründen ihre Einschätzung unter anderem mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie sowie einer fehlenden innerparteilichen Abgrenzung von radikalen Kräften. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion:
Die Politik in Bund und Ländern darf sich nicht mehr verstecken. Der Bund tut gut daran, gemeinsam mit den Ländern dieses Gutachten zügig auszuwerten, mit eigenen Erkenntnissen abzugleichen und ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Parallel dazu sind alle Bundesländer gefordert, sich dem Weg von Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und zuletzt Niedersachen anzuschließen und im Bundesrat mit eigener Mehrheit ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Die Richter*innen in Karlsruhe sollen in dieser Sache endlich Recht sprechen können.
Seit Jahren treibt die AfD ihre eigene Radikalisierung voran, immer offener zeigen sich ihre Angriffe auf die Grundfesten unserer Demokratie, eine parteiinterne Gegenwehr ist nicht mehr feststellbar. Schon lang ist die weitgehende Übernahme der Strategie der NPD zu beobachten – die gezielte Radikalisierung, die Vernetzung mit dem rechtsextremen und neonazistischen Umfeld. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat dieses Wissen nun aufbereitet, gewichtet und bewertet und die Erfolgsaussicht für ein Verbot als wahrscheinlich eingestuft.
Das umfassende Gutachten bestätigt anhand einer riesigen Datenbasis den gezielten Angriff der AfD auf Menschenwürde und Demokratieprinzip als tragende Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die AfD, so ist nachgewiesen, treibe die Umsetzung ihrer verfassungswidrigen Ziele planvoll voran und habe das Potential, diese auch durchzusetzen. Damit sind zentralen Bedingungen erfüllt, die ein Parteiverbotsverfahren begründen und ein Verbot wahrscheinlich erscheinen lassen.