Pressemeldung Nr. 54 vom

Stratmann muss Konsequenzen klären - Einnahmeverluste befürchtet:GRÜNE: Auch Verwaltungsgebühren an niedersächsischen Hochschulen verfassungswidrig?

Nach den Konsequenzen des Karlsruher Urteils zur Verfassungswidrigkeit von Rückmelde-gebühren an baden-württembergischen Hochschulen für Niedersachsen fragen die Landtagsgrünen. „Wenn in Folge des Urteils auch die niedersächsische Regelung kippen würde, hätten die Hochschulen mit erheblichen ...

Nach den Konsequenzen des Karlsruher Urteils zur Verfassungswidrigkeit von Rückmeldegebühren an baden-württembergischen Hochschulen für Niedersachsen fragen die Landtagsgrünen. "Wenn in Folge des Urteils auch die niedersächsische Regelung kippen würde, hätten die Hochschulen mit erheblichen Einnahmeverlusten zu rechnen", sagte die hochschulpolitische Sprecherin Gabriele Heinen-Kljajic heute (Mittwoch) in Hannover. Sie forderte Wissenschaftsminister Stratmann auf, zügig die Rechtslage zu prüfen und über seine Planungen zu informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Klage in Baden-Württemberg stattgegeben, da die Gebühr in Höhe von 51 Euro pro Semester in "grobem Missverhältnis" zu den tatsächlich anfallenden Kosten stehe. In Niedersachsen wird an den Hochschulen ein so genannter Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro für jedes Semester erhoben.

Heinen-Kljajic: "Die Hochschulen brauchen schnelle Rechtssicherheit, insbesondere weil ihnen schon durch die Pläne des Finanzministers Mindereinnahmen in Millionenhöhe drohen." Danach sollen aus dem Etat des Wissenschaftministerium in diesem Jahr 29,3 Millionen Euro für die Neueinstellung von Lehrern und Polizisten umgewidmet werden. Heinen-Kljajic: "Unter dieser Maßgabe droht den Hochschulen ein finanzieller Engpass, der an die Substanz geht."
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