Pressemeldung Nr. 1456 vom

GRÜNE: Bauer Schulz schlägt Bresche für tiergerechte Haltung - "Geruchsrichtlinie" muss an Auslaufhaltung

Die Landtagsgrünen haben dem Bauern Martin Schulz aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Auslaufgenehmigung für seine mehr als 200 Mastschweine gratuliert. Damit sei eine Bresche geschlagen für alle...

Die Landtagsgrünen haben dem Bauern Martin Schulz aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Auslaufgenehmigung für seine mehr als 200 Mastschweine gratuliert. Damit sei eine Bresche geschlagen für alle bäuerlichen Betriebe, die ihr Vieh tiergerecht mit Stroheinstreu und Auslauf im Freien halten wollen, sagte die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms am Freitag in Hannover.
Die Bezirksregierung Lüneburg war vor wenigen Tagen dem Widerspruch des Neuland-Landwirts aus Quickborn gefolgt und hatte ihm den Auslauf der Mastschweine genehmigt. Damit setzte sich die Behörde über eine seit 1999 in Niedersachsen geltende "Geruchsrichtlinie" hinweg.
Die Grünen hatten den Fall Schulz im Landtag auf die Tagesordnung gesetzt. Harms kritisierte die Richtlinien im immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren. "Diese Vorschriften benachteiligen alle Landwirte, die auf ihren Höfen tiergerechte Haltungsformen einführen wollen, weil die Auswirkungen von Stroheinstreu und freiem Auslauf auf die Umwelt nicht sachgerecht bewertet werden."
Harms erneuerte ihre Forderung an die Landesregierung, alle Vorschriften, die artgerecht arbeitende Höfe gegenüber konventionellen Betrieben benachteiligen, sofort sachgerecht anzupassen. Im baurechtlichen Genehmigungverfahren oder bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebe dürften diese Benachteiligungen nicht aufrecht erhalten bleiben, sondern müssten auf das politische Ziel der Förderung der artgerechten Tierhaltung ausgerichtet werden. Ein entsprechender Antrag der Grünen wird zur Zeit in den Ausschüssen beraten.

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